Ansparung Pflegegeld-Unterhaltsverpfl. des Kindes

  • Hallo zusammen,

    habe den Fall, dass das JA angefragt hat, ob das
    mj. Kind im Falle einer Ansparung von Pflegegeld evtl. dem
    Vater bei Arbeitslosigkeit / keinen Einkünften aufgrund der
    gesetzl. Unterhaltsverpfl. Leistungen vom Pflegegeld er-
    bringen müsste.

    Dies ist doch grundsätzlich möglich. Habt ihr hierzu vlt. Erfahrungswerte?

    Viele Grüße

  • Nunja, "grundsätzlich" wohl schon. Aber das Unterhaltsrecht ist ziemlich komplex. Da gibt es immer wieder Ausnahmen von grundsätzlichen Verpflichtungen, siehe z.B. § 1611 BGB. Eine Pflicht "alle verfügbaren Mittel einzusetzen" gibt es zudem nur, wenn es um die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern geht, siehe § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB. Gerade bei Unterhalt gegenüber Volljährigen, insbesondere auch gegenüber Eltern, gibt es wesentlich höhere Freigrenzen für den eigenen Unterhalt und auch zum Vermögen. Da muss man sich mal durch die Rechtsprechung durchkämpfen und insbesondere mal die zutreffenden Unterhaltsleitlinien des eigenen OLG nach Angaben durchforsten.

  • im Falle einer Ansparung von Pflegegeld .....

    Ansparung bedeutet Vermögen. Der Freibetrag von Kindern gegenüber Eltern ist sehr hoch. Als laufendes Einkommen dürfte es auch unter dem Selbstbehalt liegen, der gegenüber Eltern ebenfalls deutlich höher ist als andersherum. Außerdem: das Pflegegeld ist doch wohl eine staatliche Leistung für das Kind? Das ist kein Einkommen, das für Unterhaltszwecke zu verwenden ist.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Die gegenseitige vertikale Unterhaltspflicht ist grundsätzlich gegeben, wenn der eine bedürftig und der andere leistungsfähig ist.
    Ob und in welcher Höhe im vorliegenden Fall das Kind für einen Elternteil Unterhalt zu zahlen hat, kommt ganz auf den Einzelfall an und lässt sich pauschal nicht beantworten.

    Auch wenn die lfd. Einkünfte, aus denen Vermögen gebildet worden ist, selber geschütztes Vermögen sind: sobald sie angespart werden, sind sie nicht mehr Einkünfte, sondern Vermögen, wie meine Vorrednerin bereits sagte.

  • ....evtl. dem Vater bei Arbeitslosigkeit / keinen Einkünften aufgrund der gesetzl. Unterhaltsverpfl. Leistungen .... erbringen müsste.

    Die gegenseitige vertikale Unterhaltspflicht ist grundsätzlich gegeben, wenn der eine bedürftig und der andere leistungsfähig ist.

    Im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen seine Eltern muss man andersherum aber schauen, warum Bedürftigkeit gegeben ist. Allein Arbeitslosigkeit reicht nicht aus, da steht ohnehin erst mal ALG I an, außerdem kommt es auf den Grund der Arbeitslosigkeit an.
    Da hat im Jugendamt wohl jemand sehr theoretisch gedacht.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Das ist mit dem Wort "bedürftig" zur Sprache gekommen. Ich kann nicht auf meine Kinder zurückgreifen, wenn ich zu faul bin, mögliche Erwerbsquellen anzuzapfen.

  • Die Sache mit dem "Pflegegeld" für Pflegefamilien haben wir schon mal an anderer Stelle diskutiert. Mit diesem Geld soll der gesamte Unterhaltsbedarf des Kindes abgedeckt sein, aber auch Aufwendungen und Anreize der Pflegefamilien. Zum Sparen ist da eigentlich nichts vorgesehen. Wenn die Mutter das Kind allein erzieht, leistet sie Betreuungsunterhalt und der Vater den Barunterhalt. Hierzu sind beide auch gesetzlich verpflichtet auf Grund ihrer Stellung als Eltern. Bei Pflegefamilien sieht das sicher etwas anders aus, denn es ist ja niemand verpflichtet, für fremde Kinder den Betreuungsunterhalt inclusive sämtlicher damit verbundenen Entbehrungen zu leisten, ohne jeglichen Anreiz. Und dieser "Anreiz" steckt auch mit in dem Pflegegeld, welches also nicht nur den Barunterhalt des Kindes abdecken soll.
    Aber wenn man dennoch auf jegliche Anreize verzichten und für das Kind lieber was ansparen will, so soll es natürlich gut sein. Bezüglich möglicher Unterhaltsansprüche des Vaters hätte ich aber entsprechend der bisherigen Ausführungen kaum Bedenken.

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