vereinfachtes Unterhaltsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Eintragung von Anträgen hinsichtlich des vereinfachten Unterhaltsverfahren.
    Bei uns sind heute drei neue Anträge eingegangen. Es betrifft denselben VAter und drei Kinder, vertreten durch ein und dieselbe Mutter.
    Auf jedem Antrag ist angekreuzt worden, dass keine weiteren Ergänzungsblätter beigefügt sind.
    Demnach muss ich davon ausgehen, dass mein Antragsteller drei einzelne Sachen haben möchte.
    Meine Kollegin ist jedoch der Auffassung, dass es sich hierbei nur um eine Sache handelt, da es immer denselben VAter betrifft.
    Wo steht, dass es sich hierbei um drei Sachen und nicht um eine Sache handelt?
    Ich kann das meiner Kollegin nicht klar machen.
    :confused:
    Tanja

  • Es sind eben 3 verschiedene Anträge, also 3 Verfahren, weil gerade nirgendwo steht, dass das dann nur ein Verfahren wäre. Wenn ein Anwalt für 3 Kinder 3 Klagen gegen denselben Vater einreicht, sind es auch erst mal 3 F-Verfahren. Ob sie der Richter dann später verbindet zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung, ist eine ganz andere Frage.

  • Man kann sie auch verbinden, nachdem man die Akten angelegt hat. Das Anlegen der Akten macht schließlich die Geschäftsstelle bevor der Rechtspfleger überhaupt Gelegenheit hat, etwas zu verbinden. Und warum sollte man nicht die Statistik mal für sich arbeiten lassen, es gibt schließlich genug Verfahren, bei denen man viel mehr Zeit aufwendet, als von Pebb§y vorgesehen.

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