Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Eintragung von Anträgen hinsichtlich des vereinfachten Unterhaltsverfahren.
Bei uns sind heute drei neue Anträge eingegangen. Es betrifft denselben VAter und drei Kinder, vertreten durch ein und dieselbe Mutter.
Auf jedem Antrag ist angekreuzt worden, dass keine weiteren Ergänzungsblätter beigefügt sind.
Demnach muss ich davon ausgehen, dass mein Antragsteller drei einzelne Sachen haben möchte.
Meine Kollegin ist jedoch der Auffassung, dass es sich hierbei nur um eine Sache handelt, da es immer denselben VAter betrifft.
Wo steht, dass es sich hierbei um drei Sachen und nicht um eine Sache handelt?
Ich kann das meiner Kollegin nicht klar machen.
Tanja