Hallo ihr Lieben,
kurzes Problemchen stellt sich wie folgt dar: IK-Verfahren im Juni eröffnet, Schuldner ist jetzt verstorben. Wie sollte ich jetzt weiterverfahren, da es sich hierbei sicherlich um ein massearmes Verfahren handeln wird. Sollte ich überleiten oder eher nicht (die Vergütung würde ja dann höher werden)? Wenn keine Erben vorhanden, sollten die Forderungen noch geprüft werden oder eher nicht? Immerhin kommt es hier zu einer 207er-Einstellung, bei der eine weitere Forderungsprüfung nur der Titelbeschaffung dienen würde, was wir hier in aller Regel ablehnen. Sollte ich den Treuhänder bitten, gleich Schlussbereicht einzureichen, damit Verfahren noch vor dem Prüftermin eingestellt werden kann (hatte ich noch nie - habe mich immer gefragt, wann das mal passiert)?
Für hilfreiche Antworten bin ich wie immer dankbar. LG an alle!