Hab den Antrag einer Kindesmutter auf familiengerichtliche Genehmigung einer Bauerlaubnis und zum Verkauf von Grundstücksteilflächen und bin leicht verwirrt.
Ein mj. Kind ist in Erbengemeinschaft gemeinsam mit der Mutter und vollj. Schwester im Grundbuch eingetragen. Die Gemeinde plant nun den Neubau eines Radwegs und benötigt dazu ein Teil der Grundstücke der Erbengemeinschaft.
Die Gemeinde hat nun der Mutter eine Bauerlaubnis geschickt, welche die Mutter mir vorlegt.
Der Inhaltlautet:
Ich erlaube dem Land BW (Straßenbauverwaltung) und den von ihm beauftragten Personen unwiderruflich - vorbehaltlich aller Entschädigungsansprüche - folgende Grundstücksteile zum Vorbereiten und Durchführen von Straßenbauarbeiten zu betreten und zu benutzen:
Flst. Nr. X Größe Y benötigte Teilfläche Z
Das der Verkauf von Teilflächen genehmigungsbedürftig is, ist mir klar, aber nach welcher Vorschrift soll die Bauerlaubnis genehmigungsbedürftig sein? Jemand ne Idee?