Kann eine Übernahme der Vormundschaft eines anderen Gerichts erst bei Rechtskraft des dortigen Beschlusses (Vormundwechsel) erfolgen? Die Rechtsmittelbelehrung benennt das abgebende Gericht zur Einreichung einer evtl. Beschwerde.
Übernahme einer Vormundschaft
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Sucher -
20. Juli 2011 um 11:53
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Der Beschluss ist sofort wirksam mit der Bekanntgabe, nicht mit der RK. Also kann das Verfahren abgegeben werden.
Ob die Abgabe zweckmäßig ist vor RK, ist eine andere Frage; diese verneine ich. -
Ebenso.
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Herzlichen Dank - das bestätigt mich - ich habe die Sache erst mal bis zur Rechtskraft zurückgegeben, weil auch noch eine Zustellung fehlt . ich wünsche allen ein schönes WE
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