Ergänzungspfleger- Wann Genehmigung?

  • Hallo!
    Ich habe einen Antrag auf Bestellung eines ErgPflegers vorliegen. Dem Antrag liegt die notarielle Urkunde bei, wo der Ergänzungspfleger schon aufgetreten ist. Sodann habe ich den Ergänzungspfleger bestellt und verpflichtet. Nun stellt sich mir die Frage, ob eine Genehmigung des Egänzungspflegers zu dem notariellen Vertrag ausdrücklich noch notwendig ist oder ob ich gleich eine familiengerichtliche Genehmigung der Erklärung des Ergänzungspflegers ausstellen kann...
    Vielen Dank für die Antworten!

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