Fam. Genehmigung Grundstücksverkauf aber ohne Erbauseinandersetzung

  • Hallo

    Familiengerichtliche Genehmigungen habe ich nur einige wenige, daher stehe ich momentan etwas auf dem Schlauch.

    Zum SV:

    Eine Erbengemeinschaft besteht aus 2 minderj. Kindern, vertreten durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

    Der Mutter gehört 1/2 des Grundstücks, der EG die andere Hälfte.

    Nunmehr soll das Grundstück verkauft werden, ohne das gleichzeitig eine Erbauseinandersetzung stattfindet.

    (Modalitäten des Verkaufes oder Einrichtung von Erg.-Pflegschaften soll hier nicht problematisiert werden.)

    Ich habe der Mutter mitgeteilt, dass für die Erbengemeinschaft ein seperates Konto angelegt werden muss, da ansonsten eine Auseinandersetzung stattfinden würde (was sie ausdrücklich nicht will, warum auch immer).

    So weit so gut.

    Jetzt hat sie auf den Namen der Kinder ein Tagesgeldkonto eingerichtet, was ja an sich nicht schlecht ist in Hinblick auf die Verzinsung

    ABER

    als Referenzkonto, hat sie natürlich ihr eigenes Konto angegeben. Das bedeutet, die Erbengemeinschaft kann nur über das Geld verfügen, nachdem es zuvor auf das Konto der Mutter überwiesen wurde.

    Ist das möglich? Irgendetwas in meinem leeren Magen grummelt da vor sich hin und es ist definitiv nicht der McDoof-Besuch von gestern.
    Schlachtet mich bitte nicht, wenn ich was offensichtliches übersehen habe.

  • Da die Kindesmutter sowieso als gesetzliche Vertreterin der Kinder Verfügungen vom Tagesgeldkonto vornehmen kann (es ist ja weder gesperrt noch bedarf es auf gesetzlicher Grundlage einer familiengerichtlichen Genehmigung), spielt es nach m.A. auch keine Rolle, wenn das Referenzkonto ihr eigenes ist. Wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Kindesmutter das Geld nicht ordnungsgemäß verwaltet (ggf. sogar für sich verwaltet), hat das Familiengericht keine Handhabe, hier etwas zu unternehmen oder zu verlangen. Ich selbst würde etwa als Kindesvater auch empörend darauf reagieren.

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