Entnahme der Folgekosten für fam.-Genehm. vom Kto. des Kindes

  • Hallo zusammen,

    ich hatte den Fall, dass ein Grundstück verkauft wurde (Eigent. war die EG bestehend aus Mutter und mj. Kind).
    Brauchte ja für die Aufteilung der Kaufpreises einen Ergänzungspfleger. Dieser hat dann für das Kind ein seperates
    Konto angelegt und den Kaufpreis betreff. des Kindes dorthin überwiesen.

    Jetzt möchte die Mutter die Kosten für die GB-Löschung, Courtage, Gutachtenskosten hälftig vom Konto des Kindes
    entnehmen. Dies kann sie doch nach Erledigung des obigen Verkaufes ohne weiteres machen, oder?

    Die Bank hat nämlich mitgeteilt, dass sie hierzu von uns eine Bestätigung als OK benötigt. Würdet ihr sowas ausstellen?

    Dankeschön

  • Die Banken haben meines Wissens Rechtsabteilungen und sollten also wissen, dass § 1812 nicht für Eltern gilt. Genau das würde ich denen schriftlich geben.

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