Hallo da draußen.
Das ist heute mein erstes Thema, dass ich erstelle und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich muß folgenden Sachverhalt überarbeiten.
Es geht um eine GmbH mit drei Gesellschaftern. Einer soll aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es geht jetzt um die Abfindung. Im Gesellschaftsvertrag ist eine Buchwertklausel eingefügt. Der Verkehrswert ist mehr als 5 mal so hoch wie der Buchwert des Geschäftsanteils.
Kann mir jemand die Untergrenze für die Abfindung sagen, damit es später keine Probleme gibt?
Wenn ihr noch infos braucht, einfach schreiben.
Liebe Grüße
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