Untergrenze Abweichung von Buchwert zu Verkehrswert eines GmbH-Anteils

  • Hallo da draußen.
    Das ist heute mein erstes Thema, dass ich erstelle und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Ich muß folgenden Sachverhalt überarbeiten.
    Es geht um eine GmbH mit drei Gesellschaftern. Einer soll aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es geht jetzt um die Abfindung. Im Gesellschaftsvertrag ist eine Buchwertklausel eingefügt. Der Verkehrswert ist mehr als 5 mal so hoch wie der Buchwert des Geschäftsanteils.
    Kann mir jemand die Untergrenze für die Abfindung sagen, damit es später keine Probleme gibt?
    Wenn ihr noch infos braucht, einfach schreiben.
    Liebe Grüße

  • Welche Probleme soll es da geben?

    Die Abfindung ist so hoch festzusetzen, wie die Beteiligten es eben wünschen.

    Entspricht die Abfindung nicht dem Verkehrswert (aber u.Umständen auch dann!) ist diese eben steuerbar.

    Aber das ist nicht Dein Problem, sondern die des Steuerberaters, auf den du die Beteiligten verweisen sollst.

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