Zeitpunkt der Anweisung der Vergütung

  • Wobei es gerade in diesem Bereich oft zu Verzögerungen kommt die der Rpfl gar nicht zu verantworten hat, die Akte ist z.B. wegen eines weiteren Angeklagten beim LG, wird als Beiakte in einer C oder F Sache gebraucht, ohne das der eingegangene Antrag dem Rpfl überhaupt jemals vorgelegt wurde. Das dieser Zustand für beide Seiten unbefriedigend ist, RA möchte verständlicherweise sein Geld für die Leistung, Rpfl sich nicht anpflaumen lassen wegen einer Zeitverzögerung die er nicht zu verantworten hat, ist klar. Auch ist es fraglich wie es handhaben ist wenn tatsächlich Gebühren abzusetzen oder zu kürzen sind. Ich denke mit einem Telefonat kann man hier vieles klären, oftmals kann dann auch eine förmliche Entscheidung unterbleiben, da die Rücknahme erklärt wird. Ob durch ständige Vorschüsse eine Besserung zu erreichen ist, ist fraglich, da nach meiner Erfahrung die Richter die Akte während des laufenden Verfahrens eher ungern herausgeben.

  • Auguste: Welches 2 - seitige Formular ? Da könnt man einiges abkürzen.

    creglingen: Auch meine Erfahrung. Anwälte sollten zeitnah schriftlich an die Erledigung des KF - Antrags erinnern, dann wird dem Rpfl. die Akte vielleicht doch zwischendurch vorgelegt.

    Pflichtverteidigervergütungen sind keine Eilt - Sachen. Wenn man verpflichtet ist, eilige Sachen zu erledigen, z.B. Vollstreckung etc., dann kommen die Vergütungsanträge zunächst in die Ecke.

    Meinetwegen soll doch der Gesetzgeber was ändern, z.B. eine Verzinsung einführen oder eine Verordnung, dass Vergütungsanträge innerhalb einer Woche bearbeitet werden müssen.

  • @ Martin:
    HKR 121 (Festsetzung) + Verfügung (zusammen 2-seitiges Word-Formular)- Habs schon soweit optimiert, dass ich mir Mehrfach-Eingaben sparen kann und ansonsten nur noch Kreuze machen muss, aber ausfüllen muss ich es trotzdem jedesmal mit Name, Anschrift, Datum d. Beiordnung, Eingang Anklageschrift, Eröffnung, HV-Termin... :mad: (Für die "Haus-Anwälte" hab ich schon Exemplare mit vorausgefüllten Namen, Adresse, Konto-Nr. gebastelt...) Aber wenn ich dann das 5. Mal in der selben Akte die gleichen Daten raussuche und tippe, dann reicht es einfach.

    @ creglingen:
    Das kommt noch hinzu. Ein Pflichtverteidiger hat hier sogar schon mal mit Mandatsniederlgung gedroht, weil er seine (nicht fällige, gem. § 55 RVG) beantragte Pflichtverteidigervergütung im laufenden Verfahren noch nicht bekommen hat :eek:. Grund für die Verzögerung war genau die von Dir geschilderte Sachlage. Die Akte war überall, nur nicht beim AG. Als ich die Akte 6 Monate nach Antragstellung das erste Mal zu Gesicht bekam, durfte ich nicht nur die Vergütung festsetzen sondern gleichzeitig noch die Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde des RA schreiben :daumenrun

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • @ Martin:
    HKR 121 (Festsetzung) + Verfügung (zusammen 2-seitiges Word-Formular)- Habs schon soweit optimiert, dass ich mir Mehrfach-Eingaben sparen kann und ansonsten nur noch Kreuze machen muss, aber ausfüllen muss ich es trotzdem jedesmal mit Name, Anschrift, Datum d. Beiordnung, Eingang Anklageschrift, Eröffnung, HV-Termin... :mad: (Für die "Haus-Anwälte" hab ich schon Exemplare mit vorausgefüllten Namen, Adresse, Konto-Nr. gebastelt...) Aber wenn ich dann das 5. Mal in der selben Akte die gleichen Daten raussuche und tippe, dann reicht es einfach.


    Eine Möglichkeit wäre vielleicht das Abspeichern des ausgefüllten Formulars, zumindest in den Fällen, wo ein Vorschussantrag gestellt wird. Dann müsste man das Formular für die Festsetzung zum Endantrag "nur" noch abändern.

  • Ich hab einen Stempel. Da steht in etwa drauf. "die dem RA aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf XXX festgesetzt. Ort, Datum, Unterschrift".
    Den hau ich auf den Festsetzungsantrag. Dann zahl ich über unser Programm aus. Da sind alle Anwaltsdaten gespeichert. Die Auszahlung geht online an die Landeskasse.

    Dann sind max. 5 Minuten vergangen. Der nächste bitte. (natürlich nur bei einfachen Fällen)

    Formular ausfüllen halte ich für überflüssig.

  • @ frog:
    Wenn ich mir jetzt noch mehr Vorlagen abspeichere, dann verliere ich langsam den Überblick zwischen all den Ordnern, Unter- und Unter-Unterordnern :oops: und die Sucherei würde länger dauern, als es schnell nochmal zu tippen... Danke trotzdem für den Versuch, zu helfen :)

    @ Martin:
    Du hast es gut... Das Problem ist, dass ich nicht selbst auszahle, sondern eine Kassenanordnung fertigen muss, die zum KB geschickt wird, der dann die elektronische Anweisung für die LHK fertigt. Damit die Akten nicht unnötig hin- und hergeschoben werden, gibt es eine Hausanweisung, wonach alle erforderlichen Daten in der Kassenanordnung bereits vom Sachbearbeiter anzugeben sind, damit der KB ohne Akte auszahlen kann.
    Nen Stempel hab ich auch noch - "Festgesetzt und zur Auszahlung angeordnet x,xx € am xx.xx.xxxx", welcher bei jeder Festsetzung/Auszahlung auf dem Original des Bestellungsbeschusses anzubringen ist...;)

    Aber wir schweifen ab ;)
    Ich wollte ja eigentlich nicht wissen, wie ich meine Arbeit noch mehr optimiere, damit ich die verfrühten Anträge bezüglich nicht fälliger Vergütungen noch schneller bearbeiten kann, sondern wie und ob andere es möglicherweise geschafft haben, dass solche Anträge erst gar nicht gestellt werden, oder wenigstens korrekt als Vorschuss-Antrag ;)

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

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