Zuschlag erteilen oder Rechtsmissbrauch?

  • HILFEEEE!!!
    Ich hatte soeben Verteilungstermin (Verfahren1) und der Ersteher (er war auch der Schuldner) hat nicht gezahlt. Soweit noch kein Problem. Aber es gibt noch ein weiteres Verfahren (Verfahren2), in dem ich heute Termin zur Verkündung einer Entscheidung über den Zuschlag habe. Und im Verfahren2 ist Meistbietender der Ersteher aus Verfahren1, allerdings nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gesellschaft (als alleiniger Geschäftsführer). Sicherheitsleistung wurde erbracht. Und jetzt weiß ich nicht, ob ich den Zuschlag wegen Rechtsmissbräuchlichkeit versagen müsste unter Bezugnahme auf die Erkenntnisse im Verfahren1 oder ob ich den Zuschlag erteilen muss, weil ja rein rechtlich gesehen die Ersteher nicht identisch sind. (betr. Gl. beantragt Zuschlagserteilung, weiterer Beteiligter Zuschlagsversagung).

  • Das heißt, ich muss den Zuschlag erteilen, obwohl es sehr wahrscheinlich ist, dass das Gebot nicht gezahlt wird... Gibt es keine Möglichkeit, irgendwie Rechtsmissbrauch festzustellen? (Ich seh es ja auch wie Stöber, aber das Ergebnis widerstrebt mir)

  • Lass doch die persönlichen Gefühle mal weg. :D

    Geboten wird durch die Firma und nicht durch den Schuldner, HL wurde wirksam erbracht. Der Gläubiger wird dadurch geschützt, dass evtl. Forderungsübertragung erfolgen kann. Also Zuschlag erteilen. Wenn Du den Zuschlag nicht erteilts, wird Dich das LG wahrscheinlich sowieso wieder aufheben.

    Ich hatte auch so einen Fall wie Dein Fall 1. Diesen Fall habe ich mal zur STA weitergeleitet, Ergebnis habe ich bisher aber noch keines erhalten.

  • Lass doch die persönlichen Gefühle mal weg. :D

    Geboten wird durch die Firma und nicht durch den Schuldner, HL wurde wirksam erbracht. Der Gläubiger wird dadurch geschützt, dass evtl. Forderungsübertragung erfolgen kann. Also Zuschlag erteilen. Wenn Du den Zuschlag nicht erteilts, wird Dich das LG wahrscheinlich sowieso wieder aufheben.

    Ich hatte auch so einen Fall wie Dein Fall 1. Diesen Fall habe ich mal zur STA weitergeleitet, Ergebnis habe ich bisher aber noch keines erhalten.

    Wie rainer.

    Bis auf die Firma, die ich durch eine Gesellschaft ersetzen würde.:D

    Ansonsten haben wir alle keine Glaskugel dabei, der wir entnehmen können, ob die Ersteher zahlen oder nicht.

    Ist letzten Endes auch nicht Dein Problem.

  • Der Gläubiger hätte sich ja über den Ersteher informieren können -gerade bei einem Verkündungstermin. Wenn er also nicht von sich aus durch Einstellung den Zuschlag verhindert, will er es nicht anders.

  • Ich häng mich hier mal ran :).

    Im Verfahren 1 hat der Ersteher nicht gezahlt, Wiederversteigerung läuft. Nunmehr bekomme ich mit, dass derselbe im Verfahren 2 wohl auch mitsteigern möchte. Kann ich das Gebot als rechtsmissbräuchlich zurückweisen?

  • Ich würde sagen ja. Er hat in anderer Sache das Gebot nicht belegt und scheinbar auch im laufenden Wiederversteigerungsverfahren an den Gläubiger keine Zahlungen geleistet, so dass davon auszugehen ist, dass er auch dieses Gebot nicht belegen kann.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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