Morgen!
Habe einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von BerH.
Es geht um einen angeblichen Darlehensvertrag, der nicht existiert. Die Ast. wird hieraus in Anspruch genommen.
Der Anwalt scheibt an den Gläubiger: Es gibt keinen Darlehensvertrag. Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Mandantin sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Die angebliche Forderung hätte als Insolvenzforderung angemeldet werden müssen. Und überhaupt wäre die Mandantin aufgrund der InsO nicht befugt, die Forderung zu bedienen.
Ich habe daraufhin angefragt warum sich nicht der InsO-Verwalter bzw. Treuhänder um die Sache gekümmert hat.
Als Antwort erhalte ich: Die Ast. hat sich an Ihren InsO-Verwalter gewandt. Dort wurde ihr gesagt, sie soll sich einen Anwalt nehmen.
Kann doch nich sein oder? Es ist doch Aufgabe des Insolvenzverwalters sich um sowas zu kümmern oder???