Hallo zusammen,
meine Chefin wurde zur Ergänzungspflegerin in einer Familiensache vor dem Amtsgericht bestellt. Das Verfahren lief dann weiter mit Beschwerde zum OLG. Kann ich jetzt nur die Sache vor dem Amtsgericht oder auch was für das Verfahren vor dem OLG abrechnen? Es ist nicht noch einmal ein Beschluss ergangen, dass meine Chefin auch im OLG Verfahren Ergänzungspflegerin ist. Ich weiß auch nicht, ob das überhaupt notwendig ist...
Für ne kurze Info bin ich sehr dankbar