Ergänzungspfleger im Berufungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    meine Chefin wurde zur Ergänzungspflegerin in einer Familiensache vor dem Amtsgericht bestellt. Das Verfahren lief dann weiter mit Beschwerde zum OLG. Kann ich jetzt nur die Sache vor dem Amtsgericht oder auch was für das Verfahren vor dem OLG abrechnen? Es ist nicht noch einmal ein Beschluss ergangen, dass meine Chefin auch im OLG Verfahren Ergänzungspflegerin ist. Ich weiß auch nicht, ob das überhaupt notwendig ist...

    Für ne kurze Info bin ich sehr dankbar

  • Im Beschluss steht:

    "Für das Sorgerechtsverfahren betroffene, nicht beteiligungsfähige Kind ... geb. am ... wird Ergänzungspflegschaft zur Vertretung in dem Verfahren angeordnet. Zur Ergänzungspflegerin wird Frau RAin ... bestellt. Sie übt das Amt berufsmäßig aus"

    Und in der Bestallung steht:

    "Frau RAin ... ist zur Ergänzungspflegerin für ... bestellt. Der Wirkungskreis umfasst: Vertretung in dem Verfahren betreffend elterliche Sorge" - Az. Amtsgericht -

  • Dann würde ich mit "in dem Verfahren auf Regelung der elterlichen Sorge" auch ein eventuelles Beschwerdeverfahren einbeziehen, denn die Pflegschaft endet demnach wohl erst, wenn die Angelegenheit abschließend gerichtlich geklärt worden ist.

  • Die Frage der Vertretungsbefugnis hat das OLG v.A.w. geprüft, sodass es da keine Probleme gibt. Für die Vergütung kommt es darauf an, ob ihr PKH beantragt habt, was ihr sicher wisst, vgl. BGH, 20.12.2006, XII ZB 118/03.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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