Tach,
bearbeite heute meine ganzen Rot-Akten und stehe grad voll auf dem Schlauch, Kollege im Urlaub, zum Glück gibts Forum. Hab auch grad die SuFu benutzt und bin nun noch verwirrter.
Also, Betreute wird durch beide Elternteile betreut. Vater verstirbt und Betreute bildet laut Erbschein mit ihrer Mutter zu je 1/2 Anteil eine Erbengemeinschaft.
Die Eltern haben nur gemeinsame Konten, von denen der Betreuten ja jeweils 1/4 des Guthabens zusteht. Dabei handelt es sich um ein Sparbuch, Wertpapiere und einen Bausparvertrag.
Mir liegt jetzt eine korrekte Aufstellung vor, welches Vermögen am Todestag vorhanden war, der 1/4 Anteil der Betreuten ist überall ausgerechnet. Die Bank beantragt nun die Genehmigung der Erbauseinandersetzung, als das der auf die Betreute entfallende Barbetrag einzig aus dem Sparbuch der Eltern beglichen wird, Bausparer und Wertpapiere sollen insoweit unangetastet bleiben und auf die Mutter allein umgeschrieben werden. Grundsätzlich finde ich die Vorgehensweise gut und auch praktisch, nur kann die Mutter handeln? Ergänzungsbetreuer? Genehmigungen wofür? Verfahrenspfleger müsste auch bestellt werden, Betreute ist nicht anhörungsfähig.
Danke fürs Lesen und antworten.
Döner Istanbul