Recht auf Akteneinsicht

  • In einem Insolvenzeröffnungsverfahren (Aktiengesellschaft) wurde angeordnet, dass ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden soll. Der Gutachter möchte nun den gesamten Hauptband kopiert haben.

    Würdet ihr dem Antrag entsprechen?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Ich habe vor einigen Jahren Insolvenzsachen bearbeitet. Damals war bis zur Eröffnung des Verfahrens der Richter zuständig und wir erst ab dem Eröffnungsbeschluss. Hat sich da etwas geändert? Sonst müsstest du doch gar nicht entscheiden sondern der Richter.;)

    Wenn ich mich richtig erinnere haben wir in diesem Fall immer die Akte dem Gutachter zur Verfügung gestellt, falls ihr die Akte nicht versendet, hätte ich überhaupt kein Problem dem Gutachter die Akte in Kopie zur Verfügung zu stellen. Damit er das Gutachten erstellen kann, ist es sicher vorteilhaft wenn er die gesamte Akte hat.

    Bei der Vergütung des Gutachters fallen die Kosten für die Kopien sicher nicht sonderlich ins Gewicht.

  • @Pizza: ich glaube, Du verwechselst Insolvenz- mit Registersachen.

    Ich würde eine Kopie des Hauptbandes versenden, da der Sachverständige im Insolvenzverfahren ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Aber was will der Gutachter mit dem Hauptband? :gruebel:
    Die gerichtlichen Verfügungen, Kostenrechnungen usw. dürften für sein Gutachten wohl kaum erforderlich sein!

  • Aber was will der Gutachter mit dem Hauptband? :gruebel:
    Die gerichtlichen Verfügungen, Kostenrechnungen usw. dürften für sein Gutachten wohl kaum erforderlich sein!



    Das frage ich mich zwar auch immer, gewähre aber die Einsicht, wenn das berechtigte Interesse nachgewiesen wurde...

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

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