Hallo,
war eigentlich auf der Suche zu Infos oder Entscheidung über die Vergütung nach der Berliner Tabelle. Dazu habe ich nichts gefunden bis jetzt- meine aber mich entsinnen zu können, dass es da eine Entscheidung oder einen Aufsatz gibt, aus dem hervorgeht, dass eine Abrechnung nach Zeitaufwand und nicht nach dieser Tabelle erfolgen soll.
Hat da jemand einen Tipp für mich???
Aber bei diesen Recherchen bin ich auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 30.05.2011 gestoßen (6 W 120/11), die besagt, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen Erbe und Nachlasspfleger nichtig ist.
Bei uns wurde das in den meisten Fällen bislang immer so gehandhabt -> Erben haben dem Pfleger Entlastung erteilt und sich mit ihm auch über die Vergütung geeinigt. Festsetzungen gibt es bei uns eigentlich nur wenn Fiskuserbrecht festgestellt wird oder es sich um einen mittellosen Nachlass handelt.
Kann die Entscheidung des OLG auch nicht wirklich nachvollziehen.....
Wie ist eure Meinung dazu? Und wie wird da bei euch mit der Vergütung geregelt.