Offenkundigkeit Rechtsnachfolge Einsicht HR - Register

  • Siehe vorhergehende Beiträge... Ich würde keine Klausel wegen "Offenkundigkeit" aufgrund einer Umschreibung im GB erteilen. So "allgemein zugänglich" ist das Grundbuch eben nicht ;)

    Wenn der klauselerteilende Notar das meint und schreibt "offenkundig aufgrund Umschreibung im GB vom...", dann steht da immerhin "offenkundig" drin...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wie Vorredner: was im Grundbuch steht, ist noch nicht deshalb offenkundig (sondern nur leicht nachzuweisen - "Die dingliche Rechtsnachfolge schuldnerseits ist nachgewiesen durch Eintragung des Herrn ... als Eigentümer der mit der Grundschuld belasteten Grundstücke im Grundbuch des Amtsgerichts Kreisstadt von Kuhdorf, Blatt 1234. Das Grundbuch habe ich, Notar, am heutigen Tage einsehen lassen.")

    Offenkundig ist eher, dass "Rechtsnachfolger des "Zweckverbands Wasserversorgung der Landgemeinden des Landkreises Kreisstadt K.d.ö.R. mit Sitz in Kuhdorf" die "Wasserversorgung nördliches Bundesland K.d.ö.R. mit Sitz in Großstadt" ist, wenn das jeder, der Wasser von denen bekommt (= so gut wie alle Einwohner des Versorgungsgebietes) weiß und die Rechtsnachfolge sonst etwa 2 DIN A4-Seiten mit Fundstellen aus den Gesetz- und Verkündungsblättern füllen würde. Hat sich auch noch nie jemand beklagt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!