Zwei vollstreckbare Ausfertigungen

  • Hallo, es geht um die Ermächtigung zur Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses durch den Notar. Diese Ermächtigung habe ich ihm seinerzeit auch erteilt. Nun beantragt die Gläubigerin bei dem Notar die Erteilung einer zusätzlichen vollstreckbaren Ausfertigung gegen den Schuldner, um gegen ihn parallel sowohl in Deutschland als auch in Spanien (wo er ebenfalls gemeldet ist) vollstrecken zu können. Der Notar hält den Antrag für unzulässig, weil z. B. bei einer parallelen Vollstreckung aus zwei Ausfertigung mit jeder Ausfertigung eine Sicherungshyp eingetragen werden könnte und damit die Gläubigerin doppelt abgesichert wäre. Er bittet nun um Entscheidung gem. § 797 III ZPO. Hatte jemand schon einmal solch einen Fall? Könnt Ihr vielleicht helfen?

  • Ist möglich und zulässig, soweit begründet.
    Im vorl. Fall ist das Anliegen begründet.
    Dei Möglichkeit ergibt sich aus der Kommentierung zur ZPO.

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