Hallo,
bin noch neu, hoffe aber sehr, dass mir jemand die nachfolgende Frage (trotzdem) beantworten kann:
Wieviele Personen muss ich im eröffneten IK-Verfahren bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze als unterhaltsberechtigt berücksichtigen, wenn der Schuldner mit einer Ehefrau, die rd. 1.200,00 EUR verdient, sowie zwei erwachsenen Kindern, die beide noch studieren und zuhause wohnen, in einem Haushalt lebt und er zusätzlich noch aus einer außerehelichen Beziehung ein minderjähriges Kind hat, für das er aber derzeit keinen Unterhalt zahlt?
Meines Erachtens sind alle zu berücksichtigen, es sei denn, ich würde einen Beschluss gem. § 850c ZPO gegen die Ehefrau erwirken (was wegen der übrigen Kinder wenig Sinn macht). Ist das korrekt?