Genehmigung Umbau Haus

  • Hallo, ich habe folgenden Fall. Der Betreuer der Betreuten ist der Bruder. Die Betroffene wohnt in dem Haus, welches dem Betreuer/Bruder gehört, zur Miete. Nun hat der Betreuer mir ein Schreiben mit dem folgenden Antrag auf Genehmigung eingereicht: Entnahme der Gelder von den Konten der Betroffenen für den Umbau von Teilen des Hauses in/an seinem (Betreuer) Haus, damit die Pflege für die Betroffene leichter ist.Ich müsste ja die Geldentnahme von dem Konto genehmigen, oder?Wie würdet ihr in dieser Sache verfahren? Würdet ihr genehmigen?Gibt es andere Möglichkeiten die Sache zu lösen? Darf er auf ihre Kosten überhaupt umbauen?Vielen Dank für die Antwort!

  • Das Haus gehört dem Betreuer. Umbaumaßnahmen steigern den Wert seines Hauses. Er hat diese alleine zu finanzieren. Sollte er das Geld nicht selber zur Verfügung haben und die Betroffene ausreichend Geld besitzen, könnte ein Darlehnsvertrag zwischen den beiden abgeschlossen werden (Ergänzungsbetreuer/Genehmigung). Sollte der Betreuer keinen Darlehnsvertrag wünschen, gäbe es auch die Möglichkeit, dass die Betroffene als Gegenleistung für ihr Geld zu dem entsprechenden Anteil Miteigentümerin am Haus/Grundstück wird (Ergänzungsbetreuer/Notar/Genehmigung).
    Aber nur den Umbau durch die Betroffene finanzieren geht nicht.

  • Danke für die schnelle Antwort!Und wie wäre es mit der Idee, dass die Miete der Betreuten erhöht wird und der Betreuer somit seine verauslagten Kosten in Teilen wiederbekommt?

  • Mieterhöhungen gehen nur im gesetzlichen Rahmen. Das müsste geprüft werden. Wenn die Betroffene momentan sehr wenig Miete zahlt, könnte da vieleicht was gehen, aber sicher nicht viel. Man darf ja auch nur begrenzt erhöhen. Auch hier wirst du aber am Ergänzungsbetreuer nicht vorbei kommen.

  • #2 unterschreibe ich nicht. Da will der Betreuer ohne rechtliche Verpflichtung die Mietwohnung des Betroffenen behindertengerecht umbauen und soll das auch noch bezahlen? Wenn ich der Bruder/Betreuer wäre, würde ich einem solchen Ansinnen den Stinkefinger zeigen.

  • Was soll denn alles umgebaut werden und in welcher Höhe belaufen sich die Kosten? Hätte die Betreute denn genügend Geld? Eventuell wäre auch eine Ortsbesichtigung hilfreich und natürlich das Verhältnis zwischen Betreuer und Betroffener. Wenn die Chemie stimmt und der Umbau nachvollziehbar ist (ich würde mir das auf jeden Fall vorab anschauen) dann würde ich durchaus genehmigen, warum denn auch nicht? Wer würde denn sein Haus behindertengerecht umbauen lassen und dann die Person die es betrifft abschieben??? Eventuell könnte man auch mal über ein dinglich gesichertes Wohnrecht nachdenken.

  • die kosten sind schon ziemlich hoch. das bad soll u.a. umgebaut werden, dies hat auch der Pflegedienst empfohlen. die Betreute könnte die Kosten tragen, sie hat nicht sehr viel geld, aber es würde reichen.

  • Ein Umbau des Bades ist doch allemal im Rahmen.Viele ältere Leute die nur zu Miete wohnen, führen doch auch sowas durch. (wo ist das Problem ? nur weil sie sich selbst kein Eigenheim leisten können ?).Dadurch wird die häusliche Versorgung nachhaltig gesichert gegenüber einer anscheinend nicht im Interesse des Betroffenen liegenden Heimunterbringung.

    PS: auf jeden Fall Kostenvoranschlag vom Betreuer vorlegen lassen.

  • Für diejenigen, die meinen, die Betroffene soll die Umbaukosten zahlen, ein kleines Beispiel, was durchaus realistisch ist:
    Das Haus steht im alleinigen Eigentum des Bruders. Betroffene wohnt zur Miete und baut auf ihre eigenen Kosten behindertengerecht um - das ist der Sachverhalt.
    Dann wird der Bruder plötzlich krank (z.B. Schlaganfall) und wird selbst zum Pflegefall, kommt ins Heim. Das Haus muss verkauft werden, weil dieses Geld zur Deckung seiner eigenen Heimkosten benötigt wird. Resultat: Die Betroffene muss raus. Das von ihr eingebrachte Geld ist weg. Darauf hat sie keinen Anspruch beim Verkauf.
    Findet ihr das in Ordnung?

  • Das Haus gehört dem Betreuer. Umbaumaßnahmen steigern den Wert seines Hauses. Er hat diese alleine zu finanzieren. Sollte er das Geld nicht selber zur Verfügung haben und die Betroffene ausreichend Geld besitzen, könnte ein Darlehnsvertrag zwischen den beiden abgeschlossen werden (Ergänzungsbetreuer/Genehmigung). Sollte der Betreuer keinen Darlehnsvertrag wünschen, gäbe es auch die Möglichkeit, dass die Betroffene als Gegenleistung für ihr Geld zu dem entsprechenden Anteil Miteigentümerin am Haus/Grundstück wird (Ergänzungsbetreuer/Notar/Genehmigung).
    Aber nur den Umbau durch die Betroffene finanzieren geht nicht.


    Das sehe ich auch so.

    Als Mieter ist man nicht verpflichtet, (umfassende) Umbaumaßnahmen in der Mietwohnung bzw. im Haus zu finanzieren. Eigentümer ist der Vermieter.

    Zu gesunden Zeiten bzw. wenn die Betroffene "nur" körperlich behindert und damit geschäftsfähig wäre, könnte diese selbst handeln und ihrem Bruder Geld für diese Zwecke zukommen lassen. Aber im Rahmen einer Betreuung sähe es mir doch sehr nach einer Schenkung aus, die der Betreuer vornehmen müsste, wenn man nicht die Variante über den Darlehensvertrag wählt.

    Schließlich muss auch das Risiko einkalkuliert werden, dass die Betroffene nach erfolgtem Umbau kurze Zeit später wegen Verschlechterung der Gesundheit doch ins Heim muss. Dann ist das Geld weg und fehlt bei der Finanzierung der Heimkosten. Falls sie dann auf Sozialhilfe angewiesen wäre, hielte ich es auch noch für möglich, dass der Sozialhilfeträger versucht, sich den geschenkten Betrag vom Bruder zurückzuholen.

  • Frog, dass die Frau ins Heim muss steht doch im Moment überhaupt nicht zur Debatte.

    Ich fänd es schade, wenn man Behinderten die Möglichkeit verwehrt (wenn sie es finanziell können) lebenserleichternde Umstände zu schaffen. Ein behindertengerechtes Bad sehe ich dabei nicht mal als Luxus, sondern als Notwendigkeit an. Der Einbau des behindertengerechten Bades, ist ja FÜR die Betreute und nicht für den Betreuer.

    Behinderung kann doch jeden betreffen, würde man denn selbst in der Wohnung in der man gern lebt nicht auch dieses und jenes (sofern vom Vermieter genehmigt) verbessern oder umbauen, wie es einem aufgrund seiner Behinderung angenehm ist? Oder sagt man sich stattdessen, ich investiere nix in meine Wohnung, schließlich gehört sie dem Vermieter und dem schenke ich schließlich nix, könnte ja sein, dass ich irgendwann mal ins Heim muss, da brauch ich Geld zum Bezahlen.

    Ich hab in meinen Akten einen Fall, da hatte der Junge einen Schulwegunfall und ist seitdem schwerstbehindert. Er hat eine größere Einmalzahlung von der Unfallversicherung bekommen. Das Eigenheim der Eltern wurde zwischenzeitlich so für ihn umgebaut, das Pflege und Betreuung zu Hause möglich sind. Er steht nicht im Grundbuch. Ich habe nie daran gedacht, den Eltern die Zahlungen für den Umbau zu verwehren!

  • man könnte ja noch ein ärztliches Attest fordern, dass der Umbau auch aus ärztlicher Sicht empfohlen wird.
    Ausserdem: Wenn die Betroffene Hauseigentümerin wäre und den Umbau selbst in Auftrag geben könnte, kann ihr doch auch jederzeit was zu stossen so dass sie ins Heim müsste. Wenn das Haus noch hoch belastet ist, bliebe dann doch ebenfalls nichts für die Heimkosten über.
    Vorrangig ist aus meiner Sicht das Wohl der Betroffenen, hiermöglicherweise durch Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung zu hause, im Auge zu behalten.

  • die kosten sind schon ziemlich hoch. das bad soll u.a. ...


    Wenn ich das lese, handelt es sich hier beiweitem nicht nur um den Badumbau. Nur diese Kosten wären sicher nicht besonders hoch, zumal ja die Kasse hier 2.500,00 EUR beisteuert, wenn die Notwendigkeit gegeben ist. Wenn nur davon die Rede gewesen wäre, hätte ich nicht gemeckert, vorausgesetzt, es wird schriftlich vereinbart, dass die Betroffene bei ihrem Auszug nicht auf ihre Kosten zurückbauen muss, was in normalen Mietwohnungen i.d.R. üblich ist.
    Hier scheint es offensichtlich um umfangreichere Umbaumaßnahmen zu gehen. Diese sind m.E. nicht von der Betroffenen zu tragen.

  • ... wie wäre es denn die Betreute durch ein Wohnrecht zu absichern? damit wäre sichergestellt, dass die Umbauarbeiten ihr selbst zu Gute kämen...

  • Ich versetze mich bei solchen Sachen ganz gern gedanklich in die Lage des Betreuten. Würde ich in eine Mietwohnung erhebliche Umbaukosten investieren (die ja immer mir zu Gute kommen) ? Kommt darauf an.

    Wieviel Geld habe ich insgesamt, wieviel kostet das Ganze, was wird wenn...? Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Was wird, wenn ich gekündigt werde? Auszug, Inv. weg, also versuchen evtl. Mindestmietzeit ohne Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter, oder Wohnungsrecht. Scheint auch aus Vermietersicht ok. Bei Auszug kein Rückbau, auf jeden Fall.

    Dann stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Betreuer umzieht oder aus anderen Gründen nicht mehr pflegen kann/ will. Diese Umstände sind nicht vorhersehbar und liegen allein in der Hand des Betreuers! Da durch den Umbau ein Mehrwert am Grundstück entsteht, wäre es denkbar, je nach Abnutzungsdauer und Alter der Einrichtung einen Ausgleich durch den Betreuer zahlen zu lassen. Den sollte man zeitlich gestaffelt ermitteln und vertraglich festlegen.

    Auch ist zu bedenken, dass der Betreute aus eigenem Antrieb aus der Wohnung will. Auch in diesem Fall sollte ein Ausgleich für den Mehrwert erfolgen. Dies hat der Betreute zwar allein in der Hand, sodass für den Betreuer u.U. nicht direkt zeitliche vorhersehbare Zahlungsverpflichtungen entstehen, allerdings hat er ja den Mehrwert des Grundstücks.

    Den Mehrwert sollte man nicht zu hoch ansetzen, da der Umbau nur Behinderten zu Gute kommt. Nicht behinderte dürften weder ein Interesse am Mehrwert haben, noch bereit sein, die optischen und praktischen Änderungen überhaupt in Kauf zu nehmen und werden damit abgeschreckt. Ein großer Teil möglicher Interessenten ist damit von vorn herein außen vor.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Es bleibt eindeutig dabei: Ein Ergänzungsbetreuer muss her und dann sieht man weiter.

    Dieser post muss unter #0 verschoben werden, da sich alles andere hier bereits um das "weiter" dreht.:teufel:

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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