Anfechtung einer GmbH-Übertragung

  • Guten Morgen, Gesellschafter A überträgt B seine GmbH-Geschäftsanteile. Der Übertragungsvertrag wird jedoch von B nach Eintragung des Gesellschafterwechsels im Handelsregister angefochten. Grund ist die arglistige Täuschung über die notariell versicherte Angabe über die vollständige Einzahlung der Gesellschaftereinlage. Der Vertrag ist demnach durch die Anfechtung nichtig. Das Handelsregister wäre daher unrichtig?! Wie kann B das berichtigen? Gruß Moriarty

  • Danke für die Antwort.

    Nehmen wir die 2. Alt. von § 16 III S.4 GmbHG: "aufgrund einer Bewilligung desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet". Kann ich das so verstehen, dass der anfechtende B seinen "Widerspruch" selbst eintragen lassen kann, da er sich ja gegen seinen eigenen Gesellschaftsanteil richtet? Damit würde aber die Haftung aus Abs. 2 der Norm auf A zurückfallen.

  • Der Scheingesellschafter kann einer Klage auf Einlage den eigenen Anspruch auf Löschung in der Gesellschafterliste widerklagend entgegenhalten. Denn wenn die Gesellschaft den Scheingesellschafter löschen muss, kann sie nicht zugleich eine „Rechtsscheinhaftung“ aus der unrichtigen Eintragung ableiten. Der Löschungsanspruch setzt aber ggf voraus, dass der Scheingesellschafter einen Rechtsstreit mit dem wahren Gesellschafter geführt (Rn 41) oder dass der wahre Gesellschafter seine Stellung als Primärschuldner eingeräumt hat.

    Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Auflage 2009 Rn. 43 zu § 16 GmbHG

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