Urteil statt VU: 0,5 oder 1,2 Terminsgebühr?

  • Zivilverfahren unter 600 €. Der Beklagte rührt sich nicht.

    Das Gericht kann dann ein VU (= 0,5-Gebühr VV 3105) oder aber wegen 495a ZPO ein "richtiges" Urteil (evtl. mit Ausschluss der Berufung) erlassen. Für letzteres könnte, da nach dem Wortlaut VV 3105 nicht einschlägig ist, eine 1,2 Terminsgebühr entstanden sein. Obwohl der Anwalt keine anderen Tätigkeiten als bei einem VU gemacht hat und bei einem Wert über 600 € ein VU zwingend wäre.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

  • Eine 0,5 -Terminsgebühr entsteht bei einem "reinen" VU. Ein Urteil nach § 495a ZPO lässt immer eine 1.2 Terminsgebühr entstehen. Siehe dazu VV 3104 RVG, wo das Urteil nach § 495a ZPO ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt übrigens auch für ein Anerkenntnis-Urteil.

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