Hallo,
ich habe folgendes Problem und bitte um Hilfe:
- Kaufvertrag zwischen A und B von 07/2007
- es erfolgt die Eintragung einer AV für B,
- dann wird 12/2007 ein Recht im Rang nach der AV aufgrund Ersuchen des Landgerichts eingetragen
03/2011 erfolgt der Vollzug der Eigentumsumschreibung auf B unter Übernahme der AV für B und Übernahme des Zwischenrechts.
05/2011 wird ein Kaufvertrag von 09/2008 eingereicht, wonach B das Grundstück an C weiterverkauft (hat) und B seine Ansprüche aus seiner Auflassungsvormerkung an C abgetritt. Es wird die Eintragung der Abtretung der Vormerkung bzw. der Rechte aus der für B eingetragenen Vormerkung beantragt, die Bewilligung liegt vor.
Ich habe da so meine Bedenken, ob dieser Antrag vollzogen werden kann.
Vielen Dank im voraus!!