Abtretung der Auflassungsvormerkung nach erfolgter Eigentumsumschreibung

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem und bitte um Hilfe:

    - Kaufvertrag zwischen A und B von 07/2007
    - es erfolgt die Eintragung einer AV für B,
    - dann wird 12/2007 ein Recht im Rang nach der AV aufgrund Ersuchen des Landgerichts eingetragen

    03/2011 erfolgt der Vollzug der Eigentumsumschreibung auf B unter Übernahme der AV für B und Übernahme des Zwischenrechts.

    05/2011 wird ein Kaufvertrag von 09/2008 eingereicht, wonach B das Grundstück an C weiterverkauft (hat) und B seine Ansprüche aus seiner Auflassungsvormerkung an C abgetritt. Es wird die Eintragung der Abtretung der Vormerkung bzw. der Rechte aus der für B eingetragenen Vormerkung beantragt, die Bewilligung liegt vor.

    Ich habe da so meine Bedenken, ob dieser Antrag vollzogen werden kann.

    Vielen Dank im voraus!!

  • Die Frage ist, welche Ansprüche der B dem C abtritt, damit auch die Vormerkung (§ 401 BGB) auf diesen übergeht. Eigentlich bleibt nur noch der aus § 888 BGB auf Zustimmung. Dieser ist aber selbständig nicht abtretbar (vgl. MünchKomm/Kohler § 888 Rn 3). Ergäbe auch keinen richtigen Sinn.

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