Verlust des KfB

  • Einen schönen guten Morgen,

    ich habe hier folgendes Problem,

    der Beklagten wurde Teil PKH bewilligt. Beklagte hat gewonnen. Kfb wurde erlassen. Auf Grund eines Schreibversehens musste dieser berichtigt werden.
    Der Beklagtenvertreter möchte nunmehr die Vergütung aus der Landeskasse haben. Ich habe ihn darauf hin angeschrieben und darum gebeten die vollstreckbare Ausfertigung zu übersenden, damit für den Teil, der aus der Landeskasse gezahlt werden soll eine entsprechender Vermerk erfolgen kann. Es wurde dann festgestellt, dass die vA nebst Berichtigungsbeschluss an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin übersandt wurde. Dieser wurde angeschrieben mit der Bitte die versehentlich übersandte vA zurückzusenden. Er erklärte, dass das Mandat zu Ende ist und er Alles seiner Mandantin ausgehändigt hat. Er keinen Kontakt herstellen konnte und die Mandantin (GmbH) auch nicht mehr unter der dort bekannten Anschrift zu ermitteln ist.
    Die Gst. hat dann eine EMA Anfrage gestartet und das zuständige Gewerberegister hat mitgeteilt, dass die GmbH nicht gewerblich registriert ist.

    Was nun? Anfrage an das zuständige Handelsregister?

  • Das Register würde ich schon befragen, schon um herauszubekommen, ob dort evtl. die Anschrift des letzten GF bekannt ist.

    Steht aber definitiv fest, dass die v.A. versehentlich an die Schuldnerseite übersandt wurde, kann man in aller Regel davon ausgehen, diese auch nicht zurückzuerhalten (Schuldner: Da wäre ich ja schön blöd!), so dass es wohl auf jeden Fall auf die Erteilung einer 2. v.A. hinauslaufen wird.

  • Das mit der 2. va war auch schon eine Überlegung von mir. Würde aber die 15,00 € nicht einziehen, da das Versehen ja bei uns lag. Zu dem Vermerk, dass die 2. an die Stelle der ersten am ....erteilten Ausfertigung tritt würde ich zusätzlich schreiben, dass die zweite erteilt wurde, da die erste versehentlich an den Schuldner übersandt wurde. So könnte die Klägerin nicht hinterher einwenden, dass sie ja die erste vollstreckbare Ausfertigung besitzt.

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