Suche dringend die Kommentierung zu § 16 GenG.
Es geht um die Frage, ob der Vorstand eine Satzungsänderung -Genossenschaft ist noch nicht eingetragen- ohne Generalversammlung vornehmen kann, da die alte Satzung Verweisfehler
(falsche §-Angabe) enthält, also diese Fehler rein redaktioneller Natur sind.
Gerne auch per Fax, dann bitte PN.