Gewerbeabmeldung

  • Als Gegenstück zum Vereinsthread der abgelaufenen Vorstandszeit wollte ich mal einen weiteren eher praxisnahen Thread eröffnen.

    Wenn eine Gewerbeabmeldung kommt, was macht ihr?
    1. z.d.A.?

    2. Gesellschaft anschreiben, dass im Falle der aufgelösten Gesellschaft dies anzumelden wäre?

    3. Ggf. sogar Zwangsgeldverfahren? > Meiner Meinung aber eigentlich nur möglich, wenn dem Registergericht bekannt ist, dass die Gesellschaft sich durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst hat. Oftmals liegt dieser nicht vor, aber ohne Handeln ist das Register voller Karteileichen.

    4. Unterschiede HRB / HRA?

  • Hier 2. Ich mache das für A und B.
    In 90 % der Fälle kommt binnen 3 Monaten eine Anmeldung.
    Bei Hartnäckigen hilft dann schon mal die Andeutung eines Zwangsgeldes, damit man wenigstens eine Antwort erhält.

  • Hier 2. Ich mache das für A und B.
    In 90 % der Fälle kommt binnen 3 Monaten eine Anmeldung.
    Bei Hartnäckigen hilft dann schon mal die Andeutung eines Zwangsgeldes, damit man wenigstens eine Antwort erhält.



    :dito:
    Mach ich hier grundsätzlich genauso.
    Wenn nach 1 Monat nach der Gewerbeamtsmitteilung (ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass manche auch ohne gerichtliche Aufforderung anmelden) noch keine Anmeldung vorliegt, wird die Gesellschaft angeschrieben.

    Unser Text:
    „In pp.

    liegt dem Registergericht XX eine Mitteilung des städtischen Gewerbeamtes vor, wonach Ihr Gewerbebetrieb wegen völliger Betriebsaufgabe abgemeldet wurde.

    Sie sind verpflichtet, für die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft sowie der Liquidatoren Sorge zu tragen.

    Die Anmeldung hat, wenn Liquidatoren die bisherigen Geschäftsführer sind, durch diese, sonst durch die bestellten Liquidatoren, in vertretungsberechtigter Zahl in öffentlich beglaubigter Form elektronisch zu erfolgen (§ 67 Abs. 1 GmbHG). In der Anmeldung ist auch die allgemeine und ggf. konkrete Vertretungsbefugnis der Liquidatoren anzugeben.

    Setzen Sie sich bitte daher mit einem Notar in Verbindung.

    Der Anmeldung ist zusätzlich der Gesellschafterbeschluss, aus dem sich die Auflösung ergibt in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizufügen.

    Ich bitte um umgehende Veranlassung.“

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Bei mir sieht das so aus:

    "1. Schreiben an Gesellschaft / GF / p.h.G. / Inhaber: In pp. liegt dem Gericht eine Kopie der Gewerbeabmeldung der Stadt/Gemeinde __________________ vom ______________ vor.Demnach wurde der gesamte Geschäftsbetrieb des vorgenannten Unternehmens aufgegeben.Im Handelsregister sind somit die Auflösung der Gesellschaft sowie die entsprechenden Liquidatoren unter Angabe der allgemeinen Vertretungsregelung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden; §§ 161 Abs. 2, 143, 148 HGB bzw. §§ 65, 67 GmbHG i.V.m. § 129 BGB.Die Anmeldung muss in elektronischer sowie öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

    (bei e.K.)Im Handelsregister ist somit das Erlöschen der Firma gem. §§ 31 Abs. 2 S. 1, 12 Abs. 1 HGB i.V.m. § 129 Abs. 1 BGB in elektronischer und öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Sollte die Firma von einer anderen Person fortgeführt werde, so wäre dies ebenfalls von Ihnen gemeinsam mit dem neuen Inhaber in elektronischer und öffentlich beglaubigter Form über einen Notar im Handelsregister anzumelden.Ggf. wäre die Anmeldung durch Festsetzung eines Zwangsgeldes durchzusetzen; §§ 14 HGB, 388 FamFG.Bitte wenden Sie sich zur weiteren Beratung und ordnungsgemäßen Veranlassung umgehend an einen Notar.
    Erledigungsfrist: 4 Wochen."

    Und auch bei mir kommt fast immer eine Rückmeldung.

  • Erstmal schreibe ich einen Monat drauf und hoffe auf eine Anmeldung. Wenn nichts kommt:

    HRA: Anschreiben mit Erläuterungen, dass Auflösung und Liquidatoren nebst Vertretungsbefugnis anzumelden sind (Bei eK natürlich anders); geht bis zum Zwangsgeldverfahren

    HRB: Anfrage ob aufgelöst, mit Hinweisen was zu tun ist wenn ja; wenn nix kommt, weglegen.

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