Als Gegenstück zum Vereinsthread der abgelaufenen Vorstandszeit wollte ich mal einen weiteren eher praxisnahen Thread eröffnen.
Wenn eine Gewerbeabmeldung kommt, was macht ihr?
1. z.d.A.?
2. Gesellschaft anschreiben, dass im Falle der aufgelösten Gesellschaft dies anzumelden wäre?
3. Ggf. sogar Zwangsgeldverfahren? > Meiner Meinung aber eigentlich nur möglich, wenn dem Registergericht bekannt ist, dass die Gesellschaft sich durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst hat. Oftmals liegt dieser nicht vor, aber ohne Handeln ist das Register voller Karteileichen.
4. Unterschiede HRB / HRA?