Hauptpersonalrat eingeschaltet wg. Kritikgespräche

  • Hallo liebe Foraner,

    hab mal ne Frage: Mein AL hat Ende Juli ein Kritikgespräch mit einer mittleren Beamtin geführt und sie auf verschiedene Schwächen hingewiesen.
    Heute Morgen ruft der HPR an und bittet um ein Gespräch hinsichtlich dieses Kritikgespräches. :gruebel:

    Hat jemand von euch so etwas schon mal gehabt??

    Tips nehme ich auch gerne an!!

    LG und Danke schon mal
    eure alfalpha

  • Sollte das nicht der AL führen, da er auch das Kritikgespräch geführt hat?

    Wenn Du "Auslöser" des Kritikgespräch warst, weil Du z.B. auf die Mängel hingewiesen hast, kann der AL Dich ja hinzuziehen.

    Allerdings verstehe ich nicht, welche Tipps Du möchtest. Taktisches / strategisches Vorgegen? Sehe es als normales Gespräch an, bei welchem die Vorhaltungen noch einmal erörtert (ggf. von Dir untermauert, vom "Gegner" gerechtfertigt) werden und fertig.

  • Mit AL meinst Du Deinen Abteilungsleiter? Ist Dein Abteilungsleiter auch der Vorgesetzte der mittleren Beamtin?

    Wen bittet der HPR (Hauptpersonalrat?) um ein Gespräch, Dich oder Deinen AL?

    Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, in der der Hauptpersonalrat sich in solche Angelegenheiten einmischt. Hilf mir.

  • Der Hauptpersonalrat (HPR) hat heute morgen bei meinem Abteilungsleiter angerufen und um ein Gespräch gebeten. Mein AL hat gleich gesagt, dass ich (stellvertr. Gruppenleiterin - Gruppenleiter im Urlaub) auch dabei sein werde, da ich die Rpfl-Sicht darstellen kann. Mir sind auch Mängel aufgefallen.

    Ich frage mich, was der HPR damit zu tun hat??? Warum geht die Beamtin zu ihm, wenn man ihr lediglich nahegelegt hat, ihre Arbeitsweise zu verbessern??


  • Ich frage mich, was der HPR damit zu tun hat??? Warum geht die Beamtin zu ihm, wenn man ihr lediglich nahegelegt hat, ihre Arbeitsweise zu verbessern??

    Da ist doch nichts dabei. Vielleicht hat sie eine etwas andere Sicht und sieht die Mängel nicht oder nicht so gravierend an, wie dargestellt. Man erörtert das Ganze, versucht die Probleme aufzuzeigen und Lösungswege (vielleicht fühlt sie sich überlastet und führt die Fehler darauf zurück) anzubieten.

    Ganz entspannt sehen. Die Beamtin hat das recht, sich an den PR zu wenden .

  • Danke für deine Antworten.
    Ich war nur überrascht, dass sie deswegen gleich zum HPR geht. An dem Gespräch war nichts schlimmes. Allerdings hast du recht, wenn du sagst, dass sie die Mängel nicht so sieht. Das tut sie tatsächlich nicht.

    Ich wollte nur wissen, ob es nötig gewesen wären den HPR einzuschalten als das Kritikgespräch geführt wurde. Aber das wars nicht.

    Um alles weitere mache ich mir keine all zu großen Gedanken.

  • Als für solche Kritkgespräche in unserem Haus noch der Geschäftsleiter zuständig war, hat er den Betroffenen zuvor darauf hingewiesen, dass der Personalrat bei dem Gespräch dabei sein kann, wenn gewünscht.

    Denke das könnte dein Abteilungsleiter vielleicht auch künftig vorschlagen.

    Vielleicht war die Kollegin ja erst bei eurem Personalrat und blitzte dort ab,
    evt. meint sie die vertreten ihre Interessen nicht richtig.

    Aber nett das die Kollegin zum Personalrat geht,
    bei uns sind die Kollegin nach so einem Gespräch grundsätzlich
    erst einmal ein paar Wochen krank.

  • Aber nett das die Kollegin zum Personalrat geht,
    bei uns sind die Kollegin nach so einem Gespräch grundsätzlich
    erst einmal ein paar Wochen krank.


    So ist das eben. Manche machen sich kaputt für die Justiz.

  • Bei der geschilderten Konstellation würde ich das Gespräch mit dem HPR ablehnen! Als Abteilungsleiter eines Gerichtes habe ich mit dem HPR schlichtweg nichts zu schaffen.

    Wie soll der Hauptversonalrat denn die Gelegenheit haben, sich für die Mitarbeiterin einzusetzen, wenn die Verwaltung ein Gespräch ablehnt? :2gruebel:

    Ich habe auch mal was von "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Verwaltung und Personalrat gelesen.

  • Wie soll der Hauptversonalrat denn die Gelegenheit haben, sich für die Mitarbeiterin einzusetzen, wenn die Verwaltung ein Gespräch ablehnt? :2gruebel:

    Ich habe auch mal was von "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Verwaltung und Personalrat gelesen.

    Warum soll sich der HPR für die Mitarbeiterin einsetzen, wenn das eigentlich Sache des örtlichen Personalrats wäre ?

  • Wie soll der Hauptversonalrat denn die Gelegenheit haben, sich für die Mitarbeiterin einzusetzen, wenn die Verwaltung ein Gespräch ablehnt? :2gruebel:

    Ich habe auch mal was von "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Verwaltung und Personalrat gelesen.

    Warum soll sich der HPR für die Mitarbeiterin einsetzen, wenn das eigentlich Sache des örtlichen Personalrats wäre ?

    Vielleicht weil die Mitarbeiterin genau solche Erfahrungen mit dem Personalrat gemacht hat wie ich, nämlich dass die sich für die Mitarbeiter eben nicht einsetzen.
    Nicht jeder nimmt sein Amt, für welches er gewährt wurde ernst.

  • Vielleicht würdigt die Personalvertretung aber auch schlicht widerstreitende Interessen mehrerer Mitarbeiter.
    Ein guter Personalrat springt sicher nicht sofort und immer für jeden in die Bresche, der etwas bei ihm reklamiert, schließlich vertritt er das gesamte Personal.


  • Wie soll der Hauptversonalrat denn die Gelegenheit haben, sich für die Mitarbeiterin einzusetzen, wenn die Verwaltung ein Gespräch ablehnt? :2gruebel:

    Ich habe auch mal was von "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Verwaltung und Personalrat gelesen.

    Wie SiGI: Warum sollte der HPR das tun? Dafür gibt es den ÖPR.

    Das Personalvertretungsrecht sieht nach meiner Erinnerung nicht vor, dass sich der einzelne Mitarbeiter -außerhalb von Wahlen- die Stufenvertretung aussucht, die ihm passt. Es gibt vielmehr klare Regeln der Kommunikation untereinander.

    Die Verwaltung vor Ort kommuniziert demnach nur mit dem Personalrat vor Ort (ÖPR), die Verwaltung der Mittelbehörde mit der dort ansässigen Stufenvertretung (BPR) und die oberste Dienstbehörde (Ministerium) mit dem Hauptpersonalrat (waagerechte Kommunikation).

    Außerdem kommunizieren oberste Dienstbehörde mit der Mittelbehörde und diese wiederum mit den unterstellten Gerichtsverwaltungen. Das gleiche geschieht zwischen HPR, BPR und ÖPR (senkrechte Kommunikation).

    Für diagonale Kommunikationswege (z.B. Mitarbeiter - HPR oder HPR - Gerichtsverwaltung etc.) gibt es zumindest keine Grundlage im Personalvertretungrecht, nicht einmal im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit, denn auch die bezieht sich nur auf die genannten senkrechten und waagerechten Verbindungen.

  • Bei der geschilderten Konstellation würde ich das Gespräch mit dem HPR ablehnen! Als Abteilungsleiter eines Gerichtes habe ich mit dem HPR schlichtweg nichts zu schaffen.

    Wie soll der Hauptversonalrat denn die Gelegenheit haben, sich für die Mitarbeiterin einzusetzen, wenn die Verwaltung ein Gespräch ablehnt? :2gruebel:

    Ich habe auch mal was von "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Verwaltung und Personalrat gelesen.

    Ich kann zur Problematik der Zustaendigkeit der einzelnen Personalraete nichts zielfuehrendes beitragen, weil ich in einem Stadtstaat ein anderes PR-System als in den Flaechenlaendern kenne.
    Aber grundsaetzlich zum Gespraechswunsch eines Personalrats : Ansprechpartner des PR ist der Leiter der Dienststelle, z.B. der Praesident eines Gerichts. Dieser mag dann den nachgeordneten Abteilungsleiter beauftragen, wegen der vorhandenen Sachkunde das Gespraech mit dem Personalrat zu fuehren; der Personalrat kann jedoch auf die Teilnahme des Dienststellenleiters oder eines Beschaeftigten, der zur Vertretung der Dienststelle berechtigt ist, bestehen.
    Waere ich der hierarchisch nachgeordnete Abteilungsleiter, wuerde ich mich nicht auf den Gespraechswunsch des Personalrats einlassen, sondern ihn an den Dienststellenleiter verweisen.
    Ich finde, man sollte doch schon die "Kleiderordnung" beachten..:)

  • Wenn nun aber der Dienststellenleiter bestimmte Befugnisse, z.B. Personalentscheidungen, generell auf den AL delegiert hat, dann muss der AL diese auch wahrnehmen. Er ist dann der Ansprechpartner für den PR und kann diesen nicht an den Dienststellenleiter verweisen.

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