Hallo,
ich konnte leider über die SuFu nichts finden, daher hier jetzt folgender Fall:
Die Antragstellerin wurde offensichtlich von ihrer Anwältin in Verfahren vor dem Sozialgericht vertreten. Diese Anwältin übersendet nun der Mandantin ihre Rechnung. Die Antragstellerin will nun einen BerH-Schein, damit diese Rechnung von einem anderem Anwalt überprüft werden kann.
Ich würde ihr keine BerH bewilligen wollen. Seht ihr das anders?
Vielleicht noch als Zusatz: Die Rechnung der Anwältin ist wirklich nicht richtig