Hallo,
Ich habe einen Vergütungsantrag in einen Beratunghilfeverfahren "Widerspruch gegen Bescheid ARG.." in Höhe von 99,96 EUR.
Durch RA wurde unbegründeter Widerspruch eingelegt und Akteineinischt angefordert.
Ich habe Zwischenverfügung erlassen, dass Vergütung nur für Beratungsgebühr gewährt wird, da Widerpsruch ohne Begründung eingelegt wurde.
RA antwortet hierauf, dass Geschäftsgebühr entstaden ist. Im Falle das ich bei meiner Ansicht verbleibe nur eine Beratungsgebühr zu erstatten, bittet er darum mit der Entscheidung durch Beschluss zuzuwarten, bis eine Entscheidung durch das Bundesaverfassungsgericht ergangen ist. Er habe beim Bundesverfassungsgericht bereits Verfrassungsbeschwerde diesbezüglich eingereicht.
Meine Frage!!
Ruhend stellen des Verfahrens mit Beschluss?
Wie lange Ruhend stellen, bis kurz vor Verjährung des Vergütungsanspruchs, da Ruhend stellen des Verfahrens die Verjährung nicht hemmt?