erbbaurecht bewertung

  • Dazu hätte ich jetzt auch nochmal ne Frage!!

    In meinem Fall war der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks. Erbbauberechtigte ist seine Tochter. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins beträgt 2.400,00 €.

    Wie würdet ihr dieses "Einkommen" / bzw. das Erbbaurecht hier bei der Berechnung der Höhe des Nachlasses bewerten??

  • Eigentlich kann man den (künftigen) Erbbauzins nicht hinzuzählen. Wenn der Erblasser eine Geldanlage auf 10 Jahre abgeschlossen hat und jählich die Zinsen bekommt, wird das ja auch nicht dem Stammbetrag zugeschlagen.

  • Aber in irgendeiner Form muss ich das Grundstück mit Haus doch als Nachlasswert berücksichtigen oder? Er ist ja schließlich Eigentümer. Also nehme ich auch einfach einen Bruchteil des Grundstückswertes??

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Aber in irgendeiner Form muss ich das Grundstück mit Haus doch als Nachlasswert berücksichtigen oder? Er ist ja schließlich Eigentümer. Also nehme ich auch einfach einen Bruchteil des Grundstückswertes??

    Grundstück OHNE Haus ist der Nachlass, das Haus ist ja Erbbaurecht und gehört nicht zum Grundstück!

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