Hallo liebe Mitstreiter,
mir liegt anlässlich einer Anmeldung auf Vorstandswechsel das Protokoll der Mitgliederversammlung vor. Aus diesem ergibt sich, dass drei Mitglieder sich bei der Versammlung durch Bevollmächtigte (zwei davon waren selbst Vereinsmitglieder, einer nicht) haben vertreten und ihre Stimme bei der Wahl des Kassieres abgeben lassen. Geht das??? In der Satzung ist geregelt, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands nach § 26 BGB von mindestens 60 % der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gewählt sein müssen....
Was meint Ihr?
Dankende Grüße
Stella