Erlöschen einer KG ohne Auflösung?

  • Eine GmbH & Co. KG will sich formwechseln in eine Partnerschaft, was aber nach UmwG nicht geht.

    Nun wird (als Lösung zum Problem) zur KG angemeldet, dass die "Firma beendet ist durch Umwandlung in eine Partnerschaft, eine Liquidation nicht stattfindet und die Firma erloschen ist".

    Hättet ihr bedenken, die Löschung vorzunehmen? Ich habe in DStR 1992, 1813 einen Aufsatz gefunden von einem Notar Grziwotz. In dem heißt es:

    "Die Veräußerung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven an einen Gesellschafter oder Dritten kann ein Liquidationsverfahren erübrigen. Dies gilt entsprechend für selbständige Teile des Geschäftes, d. h. für Teilbetriebe. Bei der BGB– Gesellschaft, der OHG und der KG als Gesamthandsgesellschaften kann die Übernahme durch einen Gesellschafter dadurch erfolgen, daß sämtliche Anteile auf ihn übertragen werden oder alle anderen Gesellschafter ausscheiden. Bei Übernahmevereinbarungen bewirkt das Prinzip der Anwachsung (§ BGB § 738 Abs. BGB § 738 Absatz 1  Satz 1 BGB), das einzelne Übertragungshandlungen entbehrlich macht, daß das Unternehmen durch einen einheitlichen Akt auf den Übernehmer übergeht. Veräußern sämtliche Gesellschafter ihre Anteile an einen Dritten, so wird ebenfalls eine Liquidation überflüssig, wenn der Erwerber die Gegenleistung unmittelbar an die Gesellschafter und nicht an die Gesellschaft bezahlt. Die Gesellschaft endet in sämtlichen Fällen ohne Liquidation. Dies ist, was häufig übersehen wird, bei Personengesellschaften zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden."

     Ein solcher Fall könnte ja gegeben sein, also
    - Gründung einer neuen Partnerschaft,
    - Übertragung aller Anteile der KG-Gesellschafter auf die Partnerschaft
    - Gegenleistung von Partnerschaft direkt an die Gesellschafter

    Die Formulierung des Notars in der Anmeldung "durch Umwandlung in eine Partnerschaft" wäre falsch und evtl. klarzustellen. Wäre die Anmeldung im Übrigen vollziehbar? Und trage ich dann im Register nur ein, dass die Firma erloschen ist (ohne Auflösung) und röte????

  • Veräußern sämtliche Gesellschafter ihre Anteile an einen Dritten, so wird ebenfalls eine Liquidation überflüssig, wenn der Erwerber die Gegenleistung unmittelbar an die Gesellschafter und nicht an die Gesellschaft bezahlt.



    Die Veräußerung des Anteile führt zum Ausscheiden des Gesellschafters, welches dann selbst wieder angemeldet werden muss, § 143 II HGB.

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