Hallo Kollegen,
Ich habe hier einen Bowlingverein der nunmehr mit der Stimme allen Mitglieder seinen Zweck dahingehend erweitert hat, das dieser sich auch auf die Betreibung eines Kultur u. Freizeitzentrums und den Betrieb eines Friseursalons erstreckt.
Aus dem Protokoll geht hervor, dass man sich beim Friseusalon den Wünschen der Gäste orientiert.
Ich kann mir schon vorstellen das es nicht schön ist wenn einem beim bowlen die Haare ins Gesicht hängen, jedoch erscheint mir dieser Friseursalon dann doch nicht vom Nebenzweckprivileg erfasst. Der Friseursalon soll direkt über eine angestellte Friseurin betrieben werden.
Ich habe auch so meinen Verdacht, dass noch eine weitere Gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Aus einem Nebensatz im Protokoll der MV geht hervor, dass der "Geschäftsbetrieb Kfz-Betreibung über ein Steuerbüro abgerechnet wird". Was soll man denken wenn ich so einen Satz bei einem Bowlingverein lese?
Ich werde erstmal den Verein zu einer Stellungnahme auffordern und dann das Gewerbeamt mit einbinden.
Über ein paar Wortmeldungen wäre ich dennoch dankbar. Vielleicht gibt es Kollegen die den Friseursalon ja ganz unproblematisch sehen?