unbekannter Aufenthalt des Betreuten

  • Autsch, damit läuft die Ausschlagungsfrist ab, der Betroffene erbt die Schulden. Gerade, weil er das nicht wollte, hätte man das Genehmigungsverfahren vor Aufhebung noch durchziehen sollen, ist nicht deine Schuld, aber mir wäre nicht wohl dabei.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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