Vermerk nach § 16 Abs. 5 GenG

  • Liebe Registerkollegen... Bei Satzungsänderungen ist glasklar § 16 GenG und dort auch besonders Abs. 5 GenG zu beachten. Da sind wir uns wohl alle einig! Wenn nun aber die Änderung der Satzung über eine Neufassung vorgenommen wird, muss dann auf den Vermerk nach § 16 Abs. 2 S. 2 GenG bestanden werden? Wie macht ihr das? Bislang ist es hier so gewesen, dass der Vermerk des Vorstandes immer gefordert wurde, egal ob lediglich einzelne Satzungsänderungen oder eine gesamte Neufassung beschlossen wurde. Welchen Sinn und Zweck verfolgt denn aber § 16 Abs. 5 S. 2 GenG bei einer Neufassung? Wird der nicht ab absurdum geführt? Bei einer Neufassung kann doch schlichtweg nicht versichert werden, dass die geänderten Bestimmungen mit dem Satzungsänderungsbeschluss und die unveränderten mit dem alten Satzungswortlaut übereinstimmen? Es gibt doch quasi gar keine unveränderten Bestimmungen... Wie verfahrt ihr und warum? Danke für eure Meinungen!!!

  • Hab mich bei einer Genossenschaft noch nicht mit dieser Frage beschäftigen müssen, weil die Bescheidung immer da war.
    Aber bei einer GmbH sieht die Kommentierung (Baumbach/Hueck, GmbHG, § 54 Rn. 11) vor, dass die Bescheinigung auch erforderlich ist bei vollständiger Neufassung der Satzung durch GfterBeschluss, weil auch dann Sicherstellung der Übereinstimmung von Beschluss u gesondert eingereichtem Satzungswortlaut sinnvoll ist.
    Warum sollte das bei der Genossenschaft anders sein?

  • Mhmmm (soll ein nachdenkliches Nicken darstellen)... Ich bearbeite hier nur HRA und Vereinssachen, daher ist mir die Kommentierung zum GmbHG eher fremd ... Ich verstehe gut und kann auch nachvollziehen, dass eine Versicherung des Inhalts gut ist, der überreichte Satzungswortlaut stimme mit dem Beschluss über die Satzungsänderung überein. Aber trotzdem wäre dann der Vermerk gem. § 16 Abs. 5 GenG nicht stimmig...: ........geänderte Bestimmungen stimmen mit dem Beschluss überein UND unveränderte Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten Satzungswortlaut........... Weitere Meinungen?

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