Ausgliederung eines Teils

  • Ich "bin" übernehmender RT einer Ausgliederung von Teilen einer AG auf eine GmbH & Co. KG. Alles soweit i. O. Ich habe nun "nur" Probleme bei der Eintragung. Übertragen werden Gründstücke (in einer Anlage zum Ausgliederungsvertrag näher bezeichnet durch Nennung der GB-Blätter, Flurstücke, qm-Angaben) und ein Vertragspaket mit Dritten (in einer Anlage näher bezeichnet durch die Verträge selbst) sowie Verbindlichkeiten und Darlehensverträge (in der Anlage bezeichnet durch eine Auflistung der Verbindl. und Dahrlehen). Insgesamt auf 45 Seiten werden die auszugliedernden Teile benannt. Die Anmeldung bittet um Eintragung, dass unter Fortbestand der AG ein Teil ihres Vermögens übertragen worden ist auf die GmbH & Co. KG. Wie trage ich ein? Kann man unter Verweis auf den Ausgliederungsvertrag eintragen? Muss der Notar eine andere schlagwortartige Bezeichnung hergeben? DANKE!

  • bei uns würde die Eintragung beim Übernehmer (hier die GmbH & Co. KG) etwa wie folgt lauten:

    Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom ...
    sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der xyz-AG mit dem Sitz in (AG ..., HRB ...) übernommen.
    Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.

    Die genaue Bezeichnung der Vermögensteile ist m.E. nicht notwendig. Mit der Freigabe der Eintragung werden ja auch die dazugehörigen Urkunden freigegeben. Wer wissen will, was zur Ausgliederung dazugehört, muss dann eben in den Vertrag schauen.
    Solltest Du noch kein elektr. HR haben (im hohen Norden) dann wäre in der Bemerkungsspalte unter b) Platz für einen Hinweis auf den Ausgliederungsvertrag im Sonderband Bl. sowieso

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Recht vielen Dank - einen ähnlichen Textbaustein verwenden wir hier auch (AuReg).. und ja - wir führen ein elektronisches Register (mit elektronischer Akte!). Ich war mir einfach wegen der Benennung der übertragenden Teile unsicher...

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