Ich habe folgendes Problem und würde mich über Anregungen freuen::)
Erblasser war Gesellschafter einer GbR. Gegenstand des Unternehmens gem. Gesellschaftervertrag ist die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes.
Nachlasspleger hat Inso-Antrag gestellt. Gutachter im Antragsverfahren stellt jährliche Einnahmen aus Vermietung der Immobilie in fünfstelliger Höhe fest. Allerdings liegt der Wert der Immobilie erheblich unter dem Wert der Verbindlichkeiten, so dass sich ein negatives Auseinandersetzungsguthaben ergibt. Daher Ablehnung der Inso-Eröffnung.
Nachlasspfleger will/soll jetzt Geschäftsanteil auf die anderen Gesellschafter übertragen und zwar ohne Gegenleistung.
Fragen:
1. Genehmigungspflichtig da Erwerbsgeschäft?
2. Wenn ja: Genehmigungsfähig im Hinblick auf § 1804 BGB?
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