Ich hab hier im IK-Verfahren auch schon einen Beschluss ohne Gläubiger bekommen. Da war mit Sicherheit auch niemand da.... Warum weiß ich jetzt auch nicht mehr. Aber ich hab meinen Beschluss und meine angefochtene Kohle ist auch schon da. Hätte die Gläubiger auch nicht wirklich interessiert, weil das Geld nur teilweise für die Verfahrenskostendeckung reicht.
Quote Restschuldbefreiungen
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Das Forum ist der Meinung, dass die Beauftragung zur Anfechtung ein positives Tun der Gläubigerversammlung erfordert und die Fiktion des § 160 InsO hier nicht greift.
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Das Forum ist der Meinung, dass die Beauftragung zur Anfechtung ein positives Tun der Gläubigerversammlung erfordert und die Fiktion des § 160 InsO hier nicht greift.
Meine Rechtspfleger sind nicht hier im Forum unterwegs.
Ich weiß, wir hatten das vor meiner Antragstellung diskutiert, weil ich erst die allgemeine Forenmeinung lesen wollte. Aber mein Gericht war (zum Glück?) anderer Auffassung und ich hab´s trotzdem versucht. Und den zweifelhaften Beschluss bekommen. Ich hab den Antrag mal wieder entgegen meiner eigenen Auffassung gestellt.
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an der Befiügung "zweifelhaft" kommen mir jedenfalls in Stungsverfahren Zweifel (keine Hemmung, das gerichtlich zu beschließen !)
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Ja eben, das waren ja meine Hintergedanken dabei: Immerhin reicht das Geld für die Treuhändervergütung - jedenfalls beinahe. Das sah mein Gericht wohl auch so.
Und der Witz ist nun: Die Spaßkasse hat den Betrag zurückgezahlt und meldet nun überraschend ca. 90 € weniger an, als ich bekam. Das verstehe ich nun auch nicht mehr.
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Zinsen nach IE, Anwaltskosten ??
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take die bucks und mach Dir keinen kopp drum
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take die bucks und mach Dir keinen kopp drum
Is scho´recht. Haken ist schon dran gemacht.
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