Quote Restschuldbefreiungen

  • Ich habe vor ein paar Tagen einen Artikel in der ZVI gelesen (Heft 8, S. 273 ff), in dem Ahrens die Zahl der Verfahren über natürliche Personen mit der Zahl der erteilten Restschuldbefreiungen vergleicht. Dabei kommt er auf ganz erstaunliche Nummern, die ich so einfach nicht glauben kann. Deshalb würde mich mal interessieren, wie da so Eure Erfahrungen sind.

    Er kommt auf folgende Quoten: Eröffnungsjahr 2002 und damit Erteilung RSB 2008: Eine Quote von 10,88 %; 2003 - 2009 von 12,21 % und 2004 - 2010 von 12,88 %.

    Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass in fast 90 % aller Verfahren bei natürlichen Personen keine RSB erteilt wird!!!!

    Ich kann das einfach nicht glauben. Es kommt ganz selten vor, dass bei Kostendeckung kein RSB-Antrag gestellt wird. Versagungsanträge im Schlusstermin kommen auch nur selten vor. In der "Wohlfühlphase" sind die auch nicht häufig. Ab und an erwischt es einen Schuldner wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung, aber das war es dann auch meist. Rücknahmen der RSB-Anträge und Todesfälle gibt es auch nicht gerade häufig. Da frage ich mich schon, wo die 90 % denn so auf der Strecke bleiben, zumal wir hier wirklich fleißig die RSB erteilen - und zwar wesentlich häufiger als es die o.a. Statistik meinen würde. Die Erteilung der RSB ist hier eher die Regel als die Ausnahme.

    Deshalb mal meine Frage in die Runde: Hat Ahrens hier falsche Zahlen oder haben wir hier so redliche Schuldner oder spielt mir die Wahrnehmung unserer Verfahren hier einen Streich?

  • Ich kann es leider nicht einfach quantitativ erfassen, dazu müsste ich meine EDV stundenlang vergewaltigen, aber die Zahl ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Die im Laufe des Verfahrens versterben, kann man ja mal rauslassen.

    Trendmäßig nimmt die Versagung aber zu, insbesondere werden jetzt mehr Anträge nach 290 InsO gestellt als noch in 2002 -2005.

    Die Anzahl der Versagungen nach §298 InsO hat auch leicht zugenommen, da dem Schuldner in der WVP häufiger die Stundung aufgehoben wird und der, wegen Unkenntnis oder mangelndem Interesse, die 119 EUR/p.a. nicht abführt.

    Gefühlte 85- 90 % kommen in der RSB.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Gefühlte 85- 90 % kommen in der RSB.

    Dem Gefühl schließe ich mich vorbehaltlos an.

    Und wenn es mal zu einer Versagung kommt, war ich schuld dran:
    Weil der Schuldner in der Wohlfühlphase nicht mitgewirkt hat, die Kostenstundung aufgehoben wurde und ich den Versagungsantrag stellte. Aber das ist die Ausnahme.

  • Die Zahlen decken sich auch nicht mit meinen Erfahrungen und den mir bekannten Schilderungen von Kollegen anderer Beratungsstellen.

    Spontan habe ich an einen Rechenfehler oder einen Formulierungsfehler in der Statistik gedacht. Wenn in 10-12% der Verfahren die RSB versagt wird, fände ich es noch relativ viel, aber vorstellbar.

  • Wenn in 10-12% der Verfahren die RSB versagt wird, fände ich es noch relativ viel, aber vorstellbar.

    Bei uns betrifft das vielmals Schuldner, welche nach einem "Fremdantrag" keinen eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung stellen. Ich halte dies in der Gesamtheit so nachvollziehbar.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sind das bei euch denn so viele, Gegs, die dann keinen Eigenantrag nachschieben? Auch das ist hier eher die totale Ausnahme. Wenn der Fremdantrag da ist, dann stellen die auch alle den Eigenantrag mit RSB-Antrag. Auch auf diesem Wege komme ich nicht auf ein anderes Ergebnis.

  • Bei uns betrifft das vielmals Schuldner, welche nach einem "Fremdantrag" keinen eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung stellen. Ich halte dies in der Gesamtheit so nachvollziehbar.

    Das glaube ich nicht. Habe gerade in aller Schnelle mal Veröffentlichungen auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de gecheckt. Selbst in IN-Verfahren natürlicher Personen, in denen sicher wesentlich mehr Fremdanträge gestellt werden als in IK-Verfahren, liegt fast immer ein RSB-Antrag des Schuldners vor.

    Bei den Bekanntmachungen im RSB-Verfahren ist das Verhältnis auch ca. 90-10 pro RSB.

  • Sind das bei euch denn so viele, Gegs, die dann keinen Eigenantrag nachschieben?

    Seitdem wir dieses Jahr das Phänomen haben, dass bestimmte Krankenkassen massenhaft Anträge stellen, werden es immer mehr. Eine Statistik führe ich aber nicht. Ich habe aber einen ganz guten Überblick, da ich bei der Erstellung vieler Gutachten "assistiere".

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  • wenn man natürlich alle IK-Verfahren zusammennimmt, auch die Fremdanträge, denen kein Eigenantrag mit Antrag auf RSB folgt und setzt man die ins Verhältnis zu den erteilten RSB, kommt natürlich was anderers raus, aber auch hier würde ich keine 90% sehen. Wie auch, würde ja voraussetzen, dass ausreichend Masse zur Verfahrenseröffnung, auch ohne Stundung, vorhanden ist, illusorisch.

    Eine solche Zählweise, würde sie den so durchgeführt werden, halte ich auch für nicht legitim. Wenn man keinen Antrag auf RSB stellt, kann man auch keine versagt bekommen. Was steht den an statistischem Material zur Verfügung ?

    Steht die Aussage so im Raum oder ist damit eine Folgerung verbunden, beispielweise, dass die Verfahrenskostenstundung rausgeschmissenes Geld sei, weil die RSB nur in 10% der Fälle erreicht wird, verbunden mit dem Vorschlag, 4a InsO wieder zu kegeln?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wie auch, würde ja voraussetzen, dass ausreichend Masse zur Verfahrenseröffnung, auch ohne Stundung, vorhanden ist, illusorisch.

    (Leider) nein, ein paar Tausender Anfechtungsansprüche, welche zur Eröffnung reichen, gibt es immer. Sollte ich mir da besser die Position "drei Affen" zu eigen machen :gruebel:.

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  • Wie auch, würde ja voraussetzen, dass ausreichend Masse zur Verfahrenseröffnung, auch ohne Stundung, vorhanden ist, illusorisch.

    (Leider) nein, ein paar Tausender Anfechtungsansprüche, welche zur Eröffnung reichen, gibt es immer. Sollte ich mir da besser die Position "drei Affen" zu eigen machen :gruebel:.

    in einem kaputten IK- Verfahren ?

    Die Zahl der IK-Verfahren, die ohne zumindest einer Teilstundung der Verfahrenskosten abgewickelt werden, sind hier rar.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Zahl der IK-Verfahren, die ohne zumindest einer Teilstundung der Verfahrenskosten abgewickelt werden, sind hier rar.

    Hier auch. Maximal 10 % gehen hier ohne Kostenstundung durch. Die Masse hat Hartz IV oder so wenig Einkommen, dass nichts Pfändbares übrig ist.

  • Ich bin auch der Auffassung, dass in knapp 50% der IK-Verfahren über Anfechtungen die Verfahrenskosten zu decken sein können.

    Es ist nur unendlich umständlich, Informationen über Umstände und insbesondere Kontoauszüge oder Bar-Zahlungsquittungen zu erhalten, die man halt braucht.

    Viele prof. Gläubigervertreter lassen sich ARGE-Bescheide und Einkomemnsnachweise und mtl Belastungen darlegen, um Raten zu vereinbaren. Nach einiger Zeit des Zahlens kommt dem Gläubiger was dazwischen und dann nach zwei Jahren der Insolvenzantrag.

    Manchmal wird auch bekannt, dass Energieversorger Druck machen; dann wird oft noch gezahlt und bei Antragstellung ist alles wieder glatt und man könnte es vergessen.

    Welcher TH wird sich bei der Mindesvergütung darum kümmern (können)?

  • der Einschätzung von Rainer stimme ich zu.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich bin auch der Auffassung, dass in knapp 50% der IK-Verfahren über Anfechtungen die Verfahrenskosten zu decken sein können.

    Es ist nur unendlich umständlich, Informationen über Umstände und insbesondere Kontoauszüge oder Bar-Zahlungsquittungen zu erhalten, die man halt braucht.


    Welcher TH wird sich bei der Mindesvergütung darum kümmern (können)?


    Das stimmt, zumal ich den Eindruck habe, dass immer mehr Gläubiger mitbekommen haben, dass der TH in IK-Verfahren erstmal die Beauftragung der Gläubigerversammlung einholen muss. Das verlangen sie dann natürlich auch prompt von einem. Das geht zwar in der Regel recht unkompliziert, aber beim Gedanken an die Mindestvergütung hat man da auch wenig Lust zu.

  • Also wenn keiner kommt, dann ist der Treuhänder dämlich.

    Ansonsten sind wir neuerdings dazu übergangen, kleinere Anfechtungsansprüche in den Bericht zu schreiben und wenn dann keiner uns beauftragen mag, auch gut. Nur in Einzelfällen engagiere ich mich da noch.

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