Ich habe vor ein paar Tagen einen Artikel in der ZVI gelesen (Heft 8, S. 273 ff), in dem Ahrens die Zahl der Verfahren über natürliche Personen mit der Zahl der erteilten Restschuldbefreiungen vergleicht. Dabei kommt er auf ganz erstaunliche Nummern, die ich so einfach nicht glauben kann. Deshalb würde mich mal interessieren, wie da so Eure Erfahrungen sind.
Er kommt auf folgende Quoten: Eröffnungsjahr 2002 und damit Erteilung RSB 2008: Eine Quote von 10,88 %; 2003 - 2009 von 12,21 % und 2004 - 2010 von 12,88 %.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass in fast 90 % aller Verfahren bei natürlichen Personen keine RSB erteilt wird!!!!
Ich kann das einfach nicht glauben. Es kommt ganz selten vor, dass bei Kostendeckung kein RSB-Antrag gestellt wird. Versagungsanträge im Schlusstermin kommen auch nur selten vor. In der "Wohlfühlphase" sind die auch nicht häufig. Ab und an erwischt es einen Schuldner wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung, aber das war es dann auch meist. Rücknahmen der RSB-Anträge und Todesfälle gibt es auch nicht gerade häufig. Da frage ich mich schon, wo die 90 % denn so auf der Strecke bleiben, zumal wir hier wirklich fleißig die RSB erteilen - und zwar wesentlich häufiger als es die o.a. Statistik meinen würde. Die Erteilung der RSB ist hier eher die Regel als die Ausnahme.
Deshalb mal meine Frage in die Runde: Hat Ahrens hier falsche Zahlen oder haben wir hier so redliche Schuldner oder spielt mir die Wahrnehmung unserer Verfahren hier einen Streich?