Im Berechtigungsschein steht als Anglegenheit: "Kündigung Gas und Energie". Der RA will nun 2 Angelegenheiten abrechnen, da 2 verschiedene Verträge zu Grunde liegen, auf die verschieden reagiert werden musste: Bezüglich des Stromlieferungsvertrages stand dem Mandant eine Rückzahlung zu, die der RA eingefordert hat, hinsichtlich des Gaslieferungsvertrages hatte der Mandant eine Nachzahlung zu leisten, die der RA angefochten hat.
Mein Gefühl sagt mir hier eine Angelegenheit, Wissen dazu fehlt mir jedoch, weil ich keine Ahnung habe, wann ein innerer Zusammenhang besteht und welche Tätigkeiten gleichartig sind (darauf muss ich nämlich laut Kommentar schauen und eine Einzelfallentscheidung treffen)
Noch zu meiner Verteidigung, das ist jetzt meine 2. Woche Beratungshilfe, also nicht denken "ist die doof"
Ich sage schonmal danke für die Hilfe.