§ 18 IV RPflG und Berufsanfänger

  • Wenn wir hier nun ganz fies wären, würden wir die lieben, neuen Kollegen bei Fragen jeglicher Art höflich darauf hinweisen, dass sie gerade für die Antwortensuchen eine Freistellung von 0,20 erhalten haben und sich die Bibliothek im 3. Stock befindet.:teufel:

    Genau. Und auf Grund dieser Einstellung bekomtm ihr im nächsten Oktober wieder 5 neue, da die aus diesem Oktober so schnell wie möglich wieder :flucht: Ohne Worte...

    Ohne Worte kann ich es Dir leider nicht erklären.

    Ich kann Dir nur sagen:

    Die Neuen rennen uns die Bude ein, denn bei uns wurden sie und werden es auch trotz der neuen, ich nenne sie jetzt mal nur mangelhaften, Regelung, wie auch schon in all den Vorjahren geschehen, in den ersten 6 bis 8 Wochen, je nachdem wie lange die Neuen meinen es in Anspruch zu nehmen, um 50 Prozent ihres Dezernats befreit. Dieses erledigt der Vertreter stillschweigend, was nicht heißt, dass die Neuen trotzdem noch Fragen kommen dürfen.
    Und was Termine angeht, wildern wir die Neuen in der Regel erst nach 3 Monaten aus. Kommt dabei aber immer auch die Anzahl und Qualität der Termine sowie dem Zustand der Nabelschnur an.

    Auch kann ich Dir versichern, dass dieses System schon seit langem gut funktioniert und wir kein Generationenkonflikt befürchten.
    Deshalb habe ich keine Bedenken, dass die nächsten Neuen noch bis 80 ihre Akten wälzen werden.

    Nur mögen wir Freiheit liebenden Rechtspfleger es nicht, wenn man uns von oben etwas aufdrückt und auf der anderen Seite in großgönnerische Manier Freistellungen erteilt, ohne selbst einen eigenen Beitrag dazu zu leisten.

    Das ist genauso einseitig wie die staatliche Einführung und ständige Erhöhung von Pfändungsfreigrenzen zu Ungunsten der Gläubiger, damit einem der Schuldner nicht selber zur Last fällt. .

  • :gruebel:
    Ich glaube ich steh schläuchlings und versteh dein Problem nicht.

    Nach deinem Beispiel und der von euch praktizierten Regelung hättet ihr bei 5 Neulingen für 6 - 8 Wochen 5 neue mit einm 0,5 Pensum (entspricht 2,5 Pensen). Die restlichen 2,5 Pensen (von jedem Neuen 0,5) werden stillschweigend vom Vertreter miterledigt.
    Das wären bei 8 Wochen 5 gesparte Gehälter. :gruebel:
    Die vom HPR propagierte Lösung wären bei 12 Wochen 3 Gehälter :gruebel:.

    Oder geht es ums Prinzip "etwas aufs Auge gedrückt zu bekommen".
    Das köntne ich einsehen, halte aber entgegen, dass die -bisher- freiwillige Mehrarbeit jetzt offiziell im Pensum bzw. Geschäftsverteilungsplan Berücksichtigung findet.

  • :gruebel:
    Ich glaube ich steh schläuchlings und versteh dein Problem nicht.

    Nach deinem Beispiel und der von euch praktizierten Regelung hättet ihr bei 5 Neulingen für 6 - 8 Wochen 5 neue mit einm 0,5 Pensum (entspricht 2,5 Pensen). Die restlichen 2,5 Pensen (von jedem Neuen 0,5) werden stillschweigend vom Vertreter miterledigt.
    Das wären bei 8 Wochen 5 gesparte Gehälter. :gruebel:
    Die vom HPR propagierte Lösung wären bei 12 Wochen 3 Gehälter :gruebel:.

    Oder geht es ums Prinzip "etwas aufs Auge gedrückt zu bekommen".
    Das köntne ich einsehen, halte aber entgegen, dass die -bisher- freiwillige Mehrarbeit jetzt offiziell im Pensum bzw. Geschäftsverteilungsplan Berücksichtigung findet.

    Es geht um´s Prinzip!!!

    Leider gibt es nichts zum Entgegenhalten, das ist ja die Krux.

    Die Neuen werden ganz offiziel um jeweils 0,2 Dezernat für die Dauer von 3 Monaten entlastet.

    Allerdings wird nirgendwo mit einem Sterbenswörtchen erwähnt, wie und von wem diese Anteile bearbeitet werden sollen.

    Im Geschäftsverteilungsplan werden die Neuen bis zum 30.12.2011 jeweils mit 0,8 belastet und erst ab dem 01.01.2012 werden diese dann unter gleichzeitiger Entlastung der Altvorderen, die bis dahin stillschweigend mit 1,2 belastet sind, mit 1,0 belastet.

    M.E. müsste man die durch die Entlastung entstehende Belastung im Stellenplan, wie z.B. auch für Belastungen durch Ausbildung, berücksichtigen.

    Die Gehirnwindung, die dies hätte berücksichtigen können, fehlt aber in den Köpfen des HPR.

    Bislang ist er der Meinung, für die Neuen müsse etwas getan werden, um den Start ins Leben zu erleichtern (was ja im Prinzip richtig ist) und erkennt dabei aber nicht, dass die Lasten andere tragen müssen.

    Wie schon gesagt:

    Es geht um´s Prinzip!!!

    Und auch ein bisschen um die Anerkennung!

    Wenn man als HPR schon Almosen verteilt, dann sollte man auch sagen, von wem sie kommen und sich nicht mit fremden Federn schmücken!

  • Ah, das Prinzip.

    Anerkennung? Die habe ich von den neuen Kollegen bekommen.

    Sicher könnte und müsste so einiges anerkannt und berücksichtigt werden, ein paar mehr Leutchen eingestellt etc.
    Wenn ich aber darauf warte, werden die neuen Rpfl. nie eingearbeitet und versacken letztlich. Also bin ich nett und entlaste für 3 Monate.
    Und erwarte, dass die es genauso machen, wenn sie die alten Hasen sind.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Die Überlegung ist ja erstmal nicht von der Hand zu weisen, dass ein Dienstherr dafür, dass man in 3 Monaten das Pensum für ca. halbe Monatsbezüge mehr bearbeiten soll, auch mehr zahlen müsste.

  • Ah, das Prinzip.

    Anerkennung? Die habe ich von den neuen Kollegen bekommen.

    Sicher könnte und müsste so einiges anerkannt und berücksichtigt werden, ein paar mehr Leutchen eingestellt etc.
    Wenn ich aber darauf warte, werden die neuen Rpfl. nie eingearbeitet und versacken letztlich. Also bin ich nett und entlaste für 3 Monate.
    Und erwarte, dass die es genauso machen, wenn sie die alten Hasen sind.

    Also doch Generationenvertrag.
    Wir sind auch nett und erwarten, dass die Neuen es genauso machen, wenn wir alte Hasen in der Blüte der Arteriensklerose stehen und uns dann langsam auf´s Altenteil zurückziehen.:)

  • Die Überlegung ist ja erstmal nicht von der Hand zu weisen, dass ein Dienstherr dafür, dass man in 3 Monaten das Pensum für ca. halbe Monatsbezüge mehr bearbeiten soll, auch mehr zahlen müsste.

    Müssten dann nicht auch die frisch geprüften Anwärter weniger bekommen?
    Tun sie das nicht eh auf Grund ihrer niedrigeren Besoldungs-, Alters- und/oder Erfahrungsstufe?

    Wären wir dann nicht bei einer leistungsorientierten Besoldung? Wenn es die gäbe, müssten einige Mitarbeiter in der Justiz am Monatsende noch was an das Land überweisen.

  • Wir werden doch längst nach Leistung beurteilt und vergütet. :wechlach:
    Für alle z. B. A 12 mal tatsächlicher Pensengröße + Alterbonus x wäre sicher inicht das ungerechteste System.


  • Müssten dann nicht auch die frisch geprüften Anwärter weniger bekommen?
    Tun sie das nicht eh auf Grund ihrer niedrigeren Besoldungs-, Alters- und/oder Erfahrungsstufe?

    .

    Nein, sie müssten nicht weniger bekommen, denn wenn sie später als erfahrene Rechtspfleger auch nur ein mal einen frisch geprüften Anwärter entlasten, ist ihre eigene Entlastung aufgezehrt.

    Und da sie in ihrem Berufsleben noch viele, viele Male entlasten müssen, wird im Prinzip nur einer entlastet, und das ist der Dienstherr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Enno (28. September 2011 um 07:29)

  • Zitat

    Wenn wir hier nun ganz fies wären, würden wir die lieben, neuen Kollegen bei Fragen jeglicher Art höflich darauf hinweisen, dass sie gerade für die Antwortensuchen eine Freistellung von 0,20 erhalten haben und sich die Bibliothek im 3. Stock befindet.:teufel:


    Handelt es sich hier vielleicht um die überaus beliebte Inso-Gruppe des Themenstarters :D?


    Ein 0,8 Pensum ist für den Anfänger sicherlich noch 10 mal schwieriger als 1,2 für den alt bewährten Rechtspfleger.
    Zumindest wird durch die Regelung die Arbeit auch an diejenigen verteilt, die sich vielleicht gerne mal vor der Einarbeitung der neuen Kollegen / Abnahme von Akten zu Beginn verdrücken.

  • Handelt es sich hier vielleicht um die überaus beliebte Inso-Gruppe des Themenstarters :D?

    :wechlach:

    Ein 0,8 Pensum ist für den Anfänger sicherlich noch 10 mal schwieriger als 1,2 für den alt bewährten Rechtspfleger.
    Zumindest wird durch die Regelung die Arbeit auch an diejenigen verteilt, die sich vielleicht gerne mal vor der Einarbeitung der neuen Kollegen / Abnahme von Akten zu Beginn verdrücken.

    :daumenrau

    Ansonsten gilt, ihr dürft gerne weiter über Sinn und Unsinn einer 0,8 Regelung kontrovers hier diskutieren.

    Mein Thema ist erschöpfend erledigt. Nochmals :2danke

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