Kirchenaustritt: Wohnort im Ausland

  • Hallo!

    Ich habe hier einen erledigten Kirchenaustritt aus der ev. Kirche vorliegen.
    Der letzte Wohnort war im hiesigen Bezirk. Der jetzige Wohnort befindet sich im Ausland. Die hiesigen Behörden (Stadt, Kirchenamt) wurden benachrichtigt und die Austrittsbescheinigung erteilt.
    Zum Zeitpunkt des Austritts lebte der Antragsteller aber bereits im Ausland.
    Muss zumindest noch nachträglich der ausländische Wohnort hiervon benachrichtigt werden?

    Wer kann mir da weiterhelfen? Vielen Dank! :)

  • ...Zum Zeitpunkt des Austritts lebte der Antragsteller aber bereits im Ausland.
    ... :)

    Das würde ich nicht so laut sagen. Möglicherweise ist dann der Austritt gar nicht wirksam, da sich die deutschen Kirchenaustrittsgesetze nur auf Personenn beziehen, die in ihrem Geltungsbereich wohnen. Wer im Ausland wohnt, muss m.E. nach dortigem Recht aus der Kirche austreten.
    Da es sich aber hier um einen "erledigten Kirchenaustritt " handelt, würde ich jetzt nicht mehr an der Sache rühren. Eine ausländische Behörde würde ich auf keinen Fall benachrichtigen. Falls es erforderlich ist, dass diese informiert ist, ist es Sache des Betroffenen , dort seine Bescheinigung vorzulegen.

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