Rechtsnachfolge für Gläubiger aus Luxemburg

  • Hallo Leute,
    ich habe greade ein kleines Problem mit einer ausländischen Gläubigerbank.

    Im Grundbuch ist eine Grundschuld für eine S.A. mit Sitz in Luxemburg (LB-SH-Bank)eingetragen. Diese Grundschuld soll nun gelöscht werden.
    Von Seiten des Notariats wurde mir eine Bewilligung einer anderen S.A. aus Luxemburg vorgelegt. In Klammern stand dabei: "(in der Rechtsnachfolge der LB-SH-Bank)".
    Am Ende waren zwei Unterschriften, die mit folgendem Stempel versehen waren:
    " The undersigned civil law notary hereby certifies the authenticity of the signatures and certifies that these persons are duly authorised to sign for the company."

    Dass die beiden Handelnden nun für die Bewilligende Bank handeln dürfen bezweifle ich nicht, aber die Rechtsnachfolge muss mit doch noch nachgewiesen werden, oder?

  • Und da der notary nicht erklärt aufgrund welcher Unterlagen, er sich davon überzeugt hat, dass "these persons are duly authorised to sign for the company", liegt auch keine Vertretungsbescheinigung vor, die der Bescheinigung nach § 21 BNotO gleichwertig wäre. Ich würde diese "Vertretungsbescheinigung" nicht anerkennen.

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