Hallo Ihr Lieben,
bräuchte mal wieder eure Meinungen...
Fall:
Betreuerwechsel. Betreuter will in Zukunft von seiner Mutter betreut werden.
Betreuungsbehörde, Bodelschwingh-Zentrum und ich waren der Meinung, dass diese
dafür nicht geeignet ist (lassen wir den Grund mal außen vor).
Habe also jemand anderen bestellt.
Es wurde Beschwerde eingelegt. Betreuter hat sich dabei durch einen Rechtsanwalt
(nicht am Gerichtsort ansässig) vertreten lassen.
Mit Beschwerdebegründung kam auch Antrag auf Bewilligung Verfahrenskostenhilfe.
Ich habe einen Nichtabhilfebeschluss gemacht und Akte ans Landgericht gegeben.
Diese habe mir die Akte zurückgeschickt und meinen Nichtabhilfebeschluss aufgehoben.
(für mich nicht nachvollziehbar, aber lassen wir das mal dahingestellt sein...)
Jetzt hab ich neuen Anhörungstermin mit allen Beteiligten vereinbart.
Heute kommt dann Fax des Rechtsanwalts, in dem er mitteilt, dass er am Termin teilnimmt
und vorab um Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von VKH bittet.
Fragen:
Bin ich für die Bewilligung VKH zuständig?
Ist das im vorliegenden Fall überhaupt möglich?
Ist das in Betreuungsverfahren überhaupt möglich (hatte sowas noch nie)?
Muss ich etwas besonderes beachten (außer § 78 FamFG)?
Bestellt man in solchen Fällen den Rechtsanwalt nicht besser zum Verfahrenspfleger für die Vertretung des Betroffenen bezüglich des Betreuerwechsels?