Hallo,
ich habe einen Vergütungsantrag zusammen mit einem Beratungshilfeschein vorliegen.
Angelegenheit auf dem Beratungshilfeschein sinngemäß: "Die Angelegenheit wird der Antragsteller zusammen mit dem Anwalt noch festlegen"
Kann ich aufgrund so eines Beratungshilfescheines auszahlen?
Das ist doch keine Angelegenheit Sind solche "Blanko- Beratungshilfescheine" nichtig?
Gruß
DeliriumDriver