Folgender Beschluss ist in der Akte:
"Es wird festgestellt, dass in den verbundenen Verfahren .... ebenfalls die Voraussetzung einer Pflichtverteidigung bestehen."
Ich denke schon, dass damit § 48 V 3 RVG gemeint ist. Würdet Ihr es dem Richter zur Klarstellung vorlegen oder den Beschluss selbst auslegen und festsetzen? Ich habe so meine Bedenken, schließlich geht es um viel Geld und da hört bekanntlich der Spaß auf.