Hallo erstmal,
bin noch ganz neu, hab aber mal eine Frage...
Habe einen RA der in seinem VKH Vergütungsantrag seine Beratungshilfevergütung mit aufführt (Geschäftsgebühr und Postpauschale) und auch gem. VV 2503 anrechnet. Allerdings ist die Vergütung der Beratungshilfe noch nicht ausgezahlt worden, da die Beratungshilfe (noch) nicht bewilligt wurde. Dadurch gibt er natürlich bei VV 7002 RVG 34 € an...
Mir ist klar, dass es sich um verschiedene Angelegenheiten handelt, aber meiner Meinung nach muss die Beantragung und Festsetzung der Verfütung dementsprechend auch gesondert in der Beratungshilfesache erfolgen und nicht in der VKH Sache... Beabsichtige daher dem RA zu sagen, er möge bitte zunächst die Beratungshilfe einreichen (falls eine solche denn [noch] bewilligt wird) und dann dementsprechend angerechnet geltend zu machen, alternativ einen Antrag vollständig ohne die Beratungshilfevergütung zu stellen und den alten Antrag simultan zurückzunehmen.
Schon einmal Danke für die Hilfe
MfG