Guten morgen,
es soll vermehrt vorkommen, dass in den Serviceeinheiten der Insolvenzabteilungen so etwas wie "Negativbescheinigungen" beantragt werden, z.B. durch Personen die selbst ein Unternehmen gründen wollen o.ä.
Dabei soll im PC nachgeschaut werden, ob gegen diejenige Person ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Teilweise werden Vordrucke vorgelegt, die vom Gewerbeamt erstellt wurden und von der Serviceeinheit ausgefüllt werden sollen.
Gibt es das auch bei anderern Gerichten? Wie wird damit umgegangen?