Gmbh Auflösung

  • Hallo,
    ich bitte um Hilfe.
    Habe eine GmbH. Aufgelöst durch Inso-Eröffnung. Das Inso-Verfahren nach § 200 Inso aufgehoben. Ehemaliger Gf wurden noch nach § 144 FGG von Amts wegen als Liquidatoren eingetragen. Durch den zuständigen Richter wurde die Löschung wegen Vermögenslosigkeit abgelehnt:teufel:. Gewerbe ist noch nicht abgemeldet.
    Was ist zu veranlassen? :confused:
    Bereits jetzt ein Danke für die Antworten.

  • Zunächst kannst Du den Liquidator nach dem Sachstand der Abwicklung fragen. Wir weisen dann immer darauf hin, dass er das Ende der Liquidation und das Erlöschen der Firma in not. begl. Form anmelden muss.

    Wenn er sich nicht äußert gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Du weiter verfahren kannst.
    Es kommt auch darauf an, was im Gutachten zum Insolvenzverfahren stand und warum das Löschungsverfahren vAw. abgelehnt wurde.

    Hat die GmbH noch ein Grundstück, musst Du solange warten, bis es verkauft wurde.
    Gab es noch Forderungen gegen die Gesellschafter, musst Du gucken, ob die zwischenzeitlich verjährt sind.
    Gab es noch Forderungen gegen Dritte, wäre zu schauen, ob die noch einbringlich sind.

    Kannst Du davon ausgehen, dass nix mehr zu holen ist und die Abwicklung zwischenzeitlich beendet sein müsste, dann wäre der Liquidator verpflichtet, diese Tatsachen zur Eintragung anzumelden. Ggf. unter Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld.:teufel:

    Kannst Du nicht sicher davon ausgehen, dass alles beendet ist, dann leg dir die Akte 2-4 Jahre auf Frist und frag dann nochmal an. (oder Dein Amtsnachfolger:teufel::cool:)

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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